Mit Beispiel-Rechnung

2000 Euro Rente: Was davon nach Steuern und Abzügen übrig bleibt

Wer eine Rente von beispielsweise 2000 Euro erwartet, erhält nicht den gesamten Betrag. Ein Teil geht schon weg, bevor das Geld auf dem Konto ist.

Berlin – Rentnerinnen und Rentner können sich zwar auf eine deutliche Rentenerhöhung im Juli freuen, doch es ist wichtig zu bedenken: Wie bei Lohn und Gehalt, ist auch bei der Rente Brutto nicht gleich Netto! Lassen Sie uns die wichtigsten Fragen zu den Abzügen klären und Ihnen zeigen, was von einer Bruttorente von 2000 Euro übrig bleibt.

Was wird alles von der Bruttorente abgezogen?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich, da die Abzüge von Fall zu Fall variieren. Grundsätzlich werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise Steuern von der Bruttorente abgezogen. Aber schon bei den Steuern wird es kompliziert.

Mit einer gesunden Lebens- und Ernährungsweise können Sie das Altern in der Regel verlangsamen.

Nicht jeder, der eine gesetzliche Rente erhält, muss darauf Steuern zahlen. Ob dies auf Sie zutrifft, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Jahr des Renteneintritts, möglichen Freibeträgen und steuermindernden Ausgaben. Und all diese Faktoren variieren von Person zu Person.

Wie viel geht von meiner Rente für die Kranken- und Pflegeversicherung weg?

Kommen wir zunächst zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Kosten werden prozentual berechnet. Rentner zahlen für die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent – also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Auch diesen tragen Rentner zur Hälfte – das sind noch einmal etwa ein Prozent.

Rentnerinnen und Rentner zahlen den Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 4 Prozent für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern vollständig selbst. Von dem in der Renteninformation genannten Betrag gehen damit etwa 12 Prozent monatlich nur für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bei einer Rente von 2000 Euro im Monat sind das ungefähr 240 Euro.

Thomas Gasch, Rentenberater und Autor von Fachbüchern, warnt davor, diese Belastung zu unterschätzen: „Die Gesamthöhe der Beiträge kann das Hauptproblem bei der Rente werden“, sagt er.

Wie viele Steuern fallen auf meine Rente an?

Das hängt hauptsächlich davon ab, wann Sie in den Ruhestand gegangen sind. Denn der zu versteuernde Rentenanteil wird derzeit jedes Jahr schrittweise erhöht. Daher bleibt bei Rentnern, die früher in den Ruhestand gegangen sind, mehr Rente unversteuert.

Seit diesem Jahr steigt der zu versteuernde Rentenanteil nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Daher versteuern Rentnerinnen und Rentner, die 2025 in Rente gehen, bereits 83,5 Prozent ihrer Rente, und diejenigen, die 2026 in Rente gehen, 84 Prozent. Ab dem Jahr 2058 soll die gesamte Rente versteuert werden.

Wer 2024 erstmals Altersruhegeld beziehen möchte, versteuert davon 83 Prozent. Die restlichen 17 Prozent sind steuerfrei. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 24.000 Euro (monatlich 2000 Euro) sind also 19.920 Euro zu versteuern, die übrigen 4.080 Euro nicht. Der steuerfreie Rentenanteil bleibt laut Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW während der gesamten Rentenbezugszeit konstant.

Kann sich die Steuerlast in der Rente durch Freibeträge mindern?

Ja, das ist möglich. Carola Fischer von der Bundessteuerberaterkammer nennt als erstes den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Wer eine Rente und ein Einkommen hat, das vollständig darunter liegt, muss also keine Steuern zahlen. Darüber hinaus können Sonderausgaben die Steuerlast senken. Dazu zählen laut Fischer die Beiträge der Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das können Kosten für neue Brillen, Zahnersatz oder Unterhaltszahlungen sein.

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) kann ebenfalls die Steuerlast senken. Schon ein GdB von 20 bringt Steuerzahlern einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit 384 Euro pro Jahr. Je nach Ausmaß der Behinderung kann der Freibetrag auf derzeit 11.900 Euro steigen. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.

Wie kann ich die Steuern auf meine Rente ausrechnen?

Um das zu ermitteln, werden der Grundfreibetrag sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge von der zu versteuernden Rente abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt möchte davon etwas haben – in der Regel zwischen 7 und 14 Prozent und damit weniger als das, was zu Erwerbszeiten üblich ist.

Wie die Steuerrechnung aussehen kann, zeigt Fischer anhand einer ledigen Person mit einer monatlichen Bruttorente von 2000 Euro bei einem Renteneintritt im Jahr 2024. Der steuerpflichtige Anteil liegt also bei 83 Prozent.

Die jährlichen Renteneinkünfte belaufen sich demnach auf 24.000 Euro, wovon 19.920 Euro (also 83 Prozent) zu versteuern sind. Abzüglich der Sonderausgaben in Höhe von maximal 1900 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 500 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.520 Euro. Nach der sogenannten Grundtabelle für 2024, die zusätzlich den Grundfreibetrag berücksichtigt, wären im Schnitt rund 6,5 Prozent Steuern zu zahlen. Das entspricht etwa 1139 Euro pro Jahr, beziehungsweise 95 Euro pro Monat.

Und wie viel Netto bleibt mir dann von meinen 2000 Euro Bruttorente?

Von den angenommenen 2000 Euro sind unter dem Strich also mindestens 240 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und 95 Euro Steuer abzuziehen. Das sind in Summe 335 Euro, etwa 16,8 Prozent. Von den 2000 Euro Rente verbleiben am Ende also nur rund 1665 Euro im Geldbeutel.

Wer einen Sicherheitspuffer einbauen möchte, sollte besser ein paar Prozentpunkte mehr abziehen. Denn die Belastung wird eher nicht geringer. Zusätzlich frisst die Inflation am Geld.

Abzüge und Steuern auf die Rente: Worauf sollte ich mich für die Zukunft einstellen?

Thomas Gasch fasst seine Prognose für gesetzlich Rentenversicherte in einem Satz zusammen: „Die Belastung wird sehr wahrscheinlich steigen.“ Als Gründe nennt er die zu erwartenden höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den auf 100 Prozent steigenden Steueranteil sowie Rentenerhöhungen, die die Steuerlast weiter erhöhen.

Für private Rentenversicherungen gelten je nach Vertragsbedingungen andere Regeln. Bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und zusätzlichen Einkünften sowie der privaten Krankenversicherung müssen zukünftige Rentnerinnen und Rentner ebenfalls anders rechnen. Übrigens: Den Solidaritätszuschlag werden die meisten Bezieherinnen und Bezieher gesetzlicher Rente nicht zahlen müssen. Denn dieser wird nur für Gutverdiener fällig, die 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen.

Rubriklistenbild: © HalfPoint/IMAGO

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