Trugschluss
Übernimmt das Jobcenter die Stromkosten für Bürgergeld-Empfänger?
Wer Bürgergeld bezieht, dem werden die Heizkosten und eine Wohnung gezahlt. Das Jobcenter übernimmt einen Teil der Nebenkosten. Wie verhält es sich bei den Stromkosten?
Hamm - In Deutschland sind laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) etwa 5,5 Millionen Menschen auf Bürgergeld angewiesen. Einzelpersonen, die Bürgergeld erhalten, haben Anspruch auf 563 Euro pro Monat. Die Höhe der Leistungen variiert jedoch je nach individuellem Bedarf.
Übernimmt das Jobcenter die Stromkosten für Bürgergeld-Empfänger?
Neben dem Bürgergeld übernimmt der Sozialstaat auch die Kosten für eine angemessene Unterkunft, Heizung und einen Teil der Nebenkosten. Aber wie sieht es mit den Stromkosten aus? Werden diese vom zuständigen Jobcenter getragen? Schließlich belasten diese Kosten das Budget privater Haushalte und insbesondere das der Leistungsempfänger erheblich. Das Jobcenter übernimmt jedoch nicht die Stromkosten für Bürgergeldempfänger, wie das Online-Portal buergergeld.org erläutert. Empfänger von Bürgergeld müssen aus ihrem monatlichen Regelsatz alle laufenden Kosten, einschließlich der Stromkosten, selbst tragen.
Die größten Ausgaben sind dabei für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren, die monatlich rund 196 Euro ausmachen, fällig. Laut einem Bericht von buegergeld.org betragen die Stromkosten etwa 46 Euro pro Monat, die eine Einzelperson aus den insgesamt 563 Euro selbst aufbringen muss. Diese Werte wurden vom Gesetzgeber festgelegt.
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabak: 195,39 Euro
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur; 54,94 Euro
- Verkehr: 50,50 Euro
- Post und Telekommunikation: 50,35 Euro
- Wohnungsmieten, Energie und Wohninstandhaltung: 47,73 Euro
- Bekleidung, Schuhe: 46,72 Euro
- Waren und Dienstleistungen: 44,86 Euro
- Haushaltsgeräte, Innenausstattung: 34,29 Euro
- Gesundheitspflege: 21,49 Euro
Quelle: buergergeld.org
Stromanbieter vergleichen lohnt sich
Die Autoren des Berichts halten jedoch die Summe, die für Strom vorgesehen ist, für viel zu niedrig. Laut einer Auswertung von Check24 zahlt beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt in Thüringen mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden 741 Euro – das sind monatlich weit mehr als 60 Euro. Daher bleibt Bürgergeldempfängern nur die Möglichkeit, die Preise von Stromanbietern zu vergleichen, um Stromkosten zu sparen. Denn die vom Gesetzgeber festgelegte Pauschale variiert regional stark. Städtische Anbieter und Grundversorger sind in der Regel teurer, sodass die Differenz zwischen der Bürgergeld-Energiepauschale und der Realität noch viel größer ist, so der Bericht weiter.
Die Erhöhung des Bürgergeldes, die zum 1. Januar dieses Jahres für Empfänger eingeführt wurde, deckt offensichtlich nicht die gestiegenen Stromkosten ab. Darüber hinaus wird seit dem 1. Juli den Empfängern nicht mehr der Kabelanschluss vom Jobcenter bezahlt.
Bürgergeldempfänger haben jedoch Anspruch auf eine Übernahme der Stromkosten, wenn ihre Wohnung mit Strom beheizt wird. Laut SGB II, § 22 hat der Hilfebedürftige dann Anspruch auf eine Übernahme der tatsächlichen, angemessenen Heizkosten. Das Jobcenter zahlt jedoch laut Bericht nur die Stromkosten, die für die Heizung anfallen. Die Stromkosten für die Waschmaschine oder den Kühlschrank sind nicht inbegriffen. Wenn es keinen Stromzähler für den Heizstrom gibt, schätzt das Jobcenter die Stromkosten für die Heizung.
Wenn eine bedürftige Person eine Stromkostennachzahlung erhält, muss sie diese selbst bezahlen. Wer diese nicht zahlen kann, aber vermeiden will, dass der Strom abgestellt wird, sollte mit dem Stromanbieter sprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Darüber hinaus gewährt das Jobcenter auch zinslose Darlehen in bestimmten Notsituationen, informiert das Verwaltungsportal bund.de. Das Jobcenter übernimmt jedoch keine Stromschulden.
Das Bürgergeld wurde 2024 deutlich erhöht, um den Lebensunterhalt der Empfänger zu sichern. Eine Tabelle zeigt die gestiegenen Sätze für die Sozialhilfe und fürs Bürgergeld.
Rubriklistenbild: © Steidi/IMAGO