Rente
Auswandern im Ruhestand: Darauf sollten Rentner achten
Viele Menschen zieht es im Alter ins Ausland. Wer seinen Ruhestand dort verbringen möchte, muss aber ein paar Dinge beachten und vorab Infos zur Rente einholen.
Hamm – Dort zu leben, wo andere Urlaub machen, ist ein Traum, den sich manche Rentner im Alter erfüllen. Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen für sie dabei in der Regel nicht. Wer aber im Alter auswandern und seine Rente im Ausland beziehen möchte, sollte ein paar Dinge beachten.
Worauf Rentner achten sollten, wenn sie im Ruhestand auswandern wollen
„Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten“, stellt die Deutsche Rentenversicherung klar. Die EU ist also Garant dafür, dass deutsche Rentner gut und einfach im Ausland leben und dort ihren Ruhestand genießen können. Wie das funktionieren kann, haben unter anderem in Bulgarien die Rentner-Geschwister Carola und Oliver Leue aus Kamen (Nordrhein-Westfalen) bewiesen.
Einfach Koffer packen und Deutschland ohne Vorbereitung hinter sich lassen, ist aber keinesfalls eine gute Idee. Rentner sollten sich vorab genau informieren und möglichst alle Fragen klären. Der Tipp der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Sie planen, auszuwandern, lassen Sie sich bitte vorab von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Auch mit Ihrer Krankenkasse sollten Sie Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie Sie weiter krankenversichert sind.“
Wie wird die Rente gezahlt?
„Auch im Ausland erhalten Sie Ihre Rente monatlich“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Sie kann auf das Konto des jeweiligen Rentners bei einem Geldinstitut in Deutschland, in den Mitgliedstaaten oder im sonstigen Ausland gezahlt werden. „Dafür benötigen wir Ihre internationale Bankleitzahl – BIC und Ihre internationale Kontonummer – IBAN, die Sie bei Ihrer Bank erfahren“, heißt es.
Rund 1,71 Millionen Renten gingen 2022 ins Ausland
Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringen möchte, ist mit diesem Wunsch keineswegs allein. Im Jahr 2022 hat die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland überwiesen. Knapp 72 Prozent dieser Auslandsrenten würden in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehen, insgesamt seien das rund 1,23 Millionen Zahlungen. Ein EU-Land ist bei deutschen Rentnern zudem extrem beliebt.
„Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung und bezieht sich auf Zahlen aus dem Jahr 2022. Im Österreich leben – bezogen auf EU-Staaten – die meisten deutschen Rentner im Ausland. Knapp 28.000 Renten gingen 2022 in das Nachbarland. Dahinter rangiert – wieder auf EU-Staaten bezogen – Spanien mit 22.000 Renten. „Außerhalb der EU erfreuen sich mit rund 26.000 Zahlungen die Schweiz und die USA (rund 21.000) bei deutschen Rentenempfängern der größten Beliebtheit“, heißt es.
Rentner müssen mit Einschränkungen im Ausland rechnen
Außerhalb der EU ist es allerdings nicht immer so leicht, seine Rente zu beziehen. „Halten Sie sich dauerhaft außerhalb der Mitgliedstaaten auf, kann es zu Einschränkungen kommen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Das betreffe Rentner, „in deren Rente auch Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zeiten, die Vertriebenen und Aussiedlern für ihre Zeiten in den osteuropäischen Herkunftsgebieten angerechnet werden“.
Die EU bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern zudem noch einen weiteren Vorteil. Zwar sind die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU zum Teil sehr unterschiedlich. Aber es gibt laut Deutscher Rentenversicherung eine Gemeinsamkeit: „Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind.“ Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung nennt auch ein anschauliches Beispiel:
- Ein Versicherter, der ...
- ...20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat,...
- ...erfüllt die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren,...
- ...um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente...
- ...für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.
Jeder Staat zahlt seine eigene Rente
Welcher Staat, was zahlen muss, ist ebenfalls klar geregelt. „Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Daher ist es auch möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen.
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Es ist also gar nicht so schwer, seinen Ruhestand im Ausland zu genießen. Abschließend hält die Deutsche Rentenversicherung dazu fest: „Deutsche, Angehörige der Mitgliedstaaten und sonstige Staatsangehörige erhalten im Regelfall die volle deutsche Rente, auch wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland in die anderen Mitgliedstaaten verlegt haben.“
Eine Sache ist aber in jedem Fall wichtig: Rentner, die ins Ausland ziehen möchten, sind verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen, wenn Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. „Dies sollte rechtzeitig, etwa zwei Monate vorher, geschehen“, rät die Deutsche Rentenversicherung. Dann steht auch nichts mehr im Wege, dort zu leben, wo andere Urlaub machen.
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