Nachzahlung

Rentenerhöhung 2025: Warum im Juli weniger Geld auf dem Konto ist als vorausgesehen

Die Rente wächst im Sommer 2025 – die Euphorie über das Rentenplus wird jedoch zügig gebremst. Verantwortlich dafür ist eine Rückzahlung.

Berlin – Lange wurde gemunkelt, wie hoch die Rentenerhöhung in diesem Jahr ausfallen wird. Nun ist klar: Im Juli 2025 steigt die Rente um 3,74 Prozent. Der ein oder andere Rentner dürfte überrascht sein, weil die Zahl auf dem Konto niedriger ist als erwartet. Der Grund: Eine Rentenerhöhung geht mit einem Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge einher – die im Juli nachträglich abgezogen werden.

Rentenerhöhung 2025: Rente und Versicherungsbeitrag steigen gleichzeitig an

Zuvor hatten Fachleute eine Rentenerhöhung im Bereich von 3,5 bis 4,5 Prozent prognostiziert. Mittlerweile steht fest, welcher Rentenwert ab Juli gilt: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) teilte mit, dass die Renten im Sommer um 3,74 Prozent steigen werden.

Gleichzeitig steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Dadurch reduziert sich die monatliche Rentenzahlung um 0,2 Prozent. Hintergrund ist eine Anhebung des allgemeinen Pflegebeitrags von 3,4 auf 3,6 Prozent. Zusätzlich wird rückwirkend ein Anteil von 0,2 Prozent der Bruttorente für die Monate Januar bis Juni einbehalten. Rentner könnten im Juli also weniger auf ihrem Konto vorfinden als erwartet. Tatsächlich fällt die Rente in diesem Monat um 1,2 Prozent geringer aus als in den Folgemonaten – denn im Gegensatz zu Erwerbstätigen müssen Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag allein tragen, nicht nur zur Hälfte.

Die Deutsche Rentenversicherung plant, alle Rentner erst im Juni oder Juli schriftlich über die Änderungen zu informieren.

Im Juli steigt die Rente – auf dem Konto ist aber weniger Geld als erwartet. (Symbolbild)

Pflegeversicherung: Beitrag sinkt mit steigender Anzahl an Kindern

Wichtig zu wissen: Wie hoch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentner ausfällt, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Wer ein Kind hat, zahlt den aktuellen Basissatz von 3,6 Prozent. Kinderlose müssen einen höheren Beitrag leisten, während Eltern mit mehreren Kindern etwas entlastet werden – je nach Kinderanzahl verringert sich der Beitrag entsprechend, so die DRV:

RentnerPflegebeitrag
ohne Kind4,2 Prozent
mit einem Kind3,6 Prozent
mit zwei Kindern3,35 Prozent
mit drei Kindern3,1 Prozent
mit vier Kindern2,85 Prozent
mit mehr als vier Kindern2,6 Prozent

Unabhängig von der Kinderzahl steigt der Beitrag für alle um 0,2 Prozentpunkte.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Als Kinder zählen leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder. Die DRV empfiehlt selbst zu prüfen, ob wirklich alle Kinder bei den Abgaben zur Pflegeversicherung berücksichtigt wurden. Sollte ein Fehler vorliegen, wird der Beitrag nicht rückwirkend angepasst – sondern erst, ab dem Zeitpunkt der Fehlermeldung und Vorlegung der Geburtsurkunde. (hk)

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Sweettomato

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