Es gibt Voraussetzungen

Schnell noch 5000 Euro aus Härtefallfonds sichern - Frist für Rentner läuft ab

Rentner können bis zu 5000 Euro aus einem Härtefallfonds beantragen. Sie müssen sich wegen des baldigen Endes der Frist beeilen - und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Hamm - Der Renteneintritt ist eine große Zäsur im Leben. Die lästige Arbeit fällt zwar weg, dafür aber auch ein Teil der monatlichen Einkünfte. Bei vielen Menschen wird es im Alter finanziell eng. Ein paar tausend Euro zusätzlich kämen da gelegen, auch wenn es im Juli 2024 wohl eine weitere saftige Rentenerhöhung geben wird. Ruheständler, die wenig Rente beziehen, können nun auf eine steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 5000 Euro aus einem neuen Härtefallfonds hoffen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und eine wichtige Frist beachtet werden.

Schnell noch 5000 Euro aus Härtefallfonds sichern - Frist für Rentner läuft ab

Die Bundesregierung hat im November 2022 – als Reaktion auf die enorme Inflation – die rechtlichen Grundlagen für eine Einmalzahlung von bis zu 5000 Euro geschaffen. Dazu wurde eine Stiftung ins Leben gerufen und mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Damit möchte der Bund Härtefällen aus der sogenannten Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge helfen, die mit ihrer kleinen Rente knapp an der Grundsicherung vorbeischrammen.

Der Bund gewährt eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro. Wer ihren oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen hatte, für den kann die Einmalzahlung sogar 5.000 Euro betragen, denn diese Bundesländer legen noch einmal 2.500 Euro drauf. Ab 2024 gibt es deutlich mehr Bürgergeld - eine Übersicht zeigt, wer wie viel Geld mehr erhält.

Das Geld aus dem Härtefallfonds wird jedoch nicht automatisch überwiesen. Wer die Einmalzahlung haben möchte, muss selbst tätig werden und einen Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds (44781 Bochum, Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de) einreichen. Die Formulare können dort beantragt oder online auf der Seite des Arbeitsministeriums heruntergeladen werden. Dabei gilt es, eine Frist einzuhalten. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September bei der Behörde eingegangen sein. Wer das Datum verpasst, geht leer aus, selbst wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen für Geld aus dem Härtefallfonds für Rentner

Nicht jede Rentnerin, nicht jeder Rentner hat einen Anspruch auf die steuerfreien 5000 Euro aus dem Härtefallfonds. Sie oder er muss vor dem 2. Januar 1952 geboren sein, eine gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe beziehen und laut Bundesarbeitsministerium zu den folgenden Gruppen gehören:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
    Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten;
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde;
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe;
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“);
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler;
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Wer Fragen zum Härtefallfonds hat, kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 kontaktieren, und zwar von montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr. Das Land Nordrhein-Westfalen sucht aktuell übrigens Mitarbeiter. Bewerber müssen laut Stellenanzeige über eine „ausgeprägte Stressresilienz“ verfügen.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa

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