Zuschlag
Brief von der Rentenversicherung – mehr Geld für Millionen Rentner
Einigen Rentnern winkt im Juli 2024 nicht nur eine Rentenerhöhung, sondern auch ein Zuschlag. Die Rentenversicherung informiert per Post.
Berlin - Es gibt Neuigkeiten für Rentner: Im Juli 2024 dürfen sich viele von ihnen nicht nur über eine Rentenerhöhung freuen, sondern auch über einen zusätzlichen Rentenzuschlag. Dieser wird dazu führen, dass etwa drei Millionen Rentner ab Juli doppelt profitieren. Insgesamt könnten bestimmte Jahrgänge durch die Rentenerhöhung und den Zuschlag bis zu zwölf Prozent mehr Geld erhalten.
Post von der Rentenversicherung: Mehr Geld für Millionen Rentner
Eine bedeutende Änderung für Rentner ist Grund für den Zuschlag. Die Änderung betrifft die Erwerbsminderungsrente. Sie könnte den betroffenen Rentnern einen Rentenzuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent einbringen. Allerdings ist dieser Zuschlag an bestimmte Voraussetzungen gebunden, denn er gilt nur für bestimmte Jahrgänge.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt: „Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent“.
Zuschlag auf die Rente ab Juli
Der Grund für den Rentenzuschlag ist die Korrektur einer alten Ungerechtigkeit bei der Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Gesetzliche Anpassungen ab 2019 bzw. 2014 haben Neubezieher dieser Renten deutlich besser gestellt als ihre Vorgänger. Dies wurde vom Gesetzgeber als unfair erkannt, weshalb nun die früheren Jahrgänge eine Erhöhung erhalten sollen.
Berechtigt für den Zuschlag sind Personen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen, vorausgesetzt, der Rentenbeginn fällt in einen bestimmten Zeitraum.
Rentenversicherung informiert mittels Bescheid
Im Juli wird die DRV die Rentner, die sich auf bis zu 12 Prozent mehr Rente freuen können, mittels eines Bescheids informieren. In diesem wichtigen Schreiben finden die Empfänger Informationen über die Höhe des Zuschlags sowie den Zeitraum der Zahlung.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt zunächst unabhängig von der Rente zwischen dem 10. und 20. des Monats. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden, so die DRV.
Wer sich unsicher ist, wie hoch der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente tatsächlich ausfällt, muss sich bis Juli gedulden. Dann erhalten die rund drei Millionen betroffenen Rentnerinnen und Rentner die ersehnte Bestätigung.
Die DRV erklärt dazu: „Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.“
Auszahlung erfolgt in zwei Stufen
Der Bescheid, den die drei Millionen Rentner im Juli erhalten, ist jedoch zunächst nur bis zum 30. November 2025 gültig. Dies liegt an der Komplexität der technischen Umsetzung. Daher erfolgen die Berechnung und die Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen.
Die DRV erläutert: „In der ersten Stufe wird der Zuschlag auf Basis des Rentenbetrages berechnet“. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025. In der zweiten Stufe erfolgt dann die Berechnung „auf Basis der Rente zugrundeliegenden persönlichen Entgeltpunkte.“ Diese Phase beginnt am 1. Dezember 2025.
Wann der Zuschlag ausgezahlt wird
Wann genau erhalten Rentner den Zuschlag? Während sie sich aufgrund des Zahlungstermins für die Rentenerhöhung 2024 etwas gedulden müssen, sollten die rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner die bereits erwähnten zwei Stufen beachten.
In der ersten Stufe erfolgt die Auszahlung des Zuschlags getrennt von der Rente zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann endgültig Teil der regulären Rente. Die DRV weist darauf hin, dass die Auszahlung dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgt.
Zusätzlich zu den Erwerbsminderungsrentnern sollen laut der DRV auch „alle Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde“, einen Zuschlag erhalten.
Die betroffenen Rentner müssen keinen speziellen Antrag für die Erhöhung stellen, betont die Rentenversicherung. Wer einen Anspruch auf das Plus hat und wer nicht, wird automatisch geprüft.
Einmal pro Monat ist in Deutschland Rentenauszahlung. Das Geld kommt im Jahr 2024 in zwei Monaten besonders früh. Die Auszahlungstermine des Jahres gibt es im Überblick.
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