Schnelle Arbeitsaufnahme

Neue, harte Bürgergeld-Taktik: Studie deckt Merz-Fehler auf – und was es braucht

Arbeitslose sollen in der neuen Grundsicherung schnell in Arbeit kommen, doch die ist meist prekär – und endet wieder in Arbeitslosigkeit. Was brauchen Bürgergeld-Beziehende?

Nürnberg – Mit der neuen Regierung aus Union und SPD fällt auch eine Reform des Bürgergelds zusammen. In der neuen Grundsicherung soll das Prinzip des Förderns und Forderns wieder gestärkt werden, erklären die Beteiligten. Besonders die CDU hatte im Wahlkampf Druck gemacht, mehr Härte gegenüber denjenigen zu zeigen, die angeblich nicht arbeiten wollen. Die Erwerbslosen sollen durch Sanktionen zum Arbeiten bewegt werden.

Konkret sieht der Koalitionsvertrag bei der neuen Grundsicherung die Option des vollständigen Leistungsentzugs vor, wenn Arbeitsuchende mehrfach Stellenangebote ablehnen. Gleichzeitig kehrt der Vermittlungsvorrang zurück. Betroffene sollen damit schneller in Jobs kommen, auch wenn Qualifizierungen erfolgversprechender bei einer langfristigeren Arbeitsaufnahme sind.

Bürgergeld-Reform zur neuen Grundsicherung wegen Fokus auf Sanktionen in der Kritik

Wegen der verfassungsrechtlich fragwürdigen Bürgergeld-Streichungen und der Orientierung auf die schnellen Arbeitsaufnahmen steht die Reform in der Kritik. „Schnelle Vermittlung in irgendeine Arbeit und mehr Druck durch verschärfte Sanktionen helfen nicht, um Arbeitslose nachhaltig in Gute Arbeit zu vermitteln“, hatte Anja Piel, Teil des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) IPPEN.MEDIA gesagt. „Häufig werden die Jobs nur kurzzeitig verrichtet“, sagte Helena Steinhaus von Sanktionsfrei. „Häufig werden sie sehr schlecht bezahlt, und dadurch bleiben die Menschen trotz Arbeit arm.“

„Der DGB fordert, dass auch künftig das Nachholen von Berufsabschlüssen an erster Stelle steht“, sagte Piel weiter. Und auch die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nennt eine „bessere Vermittlung in Arbeit“ als ihre Priorität. Konkret wollen Union und SPD den Jobcentern „ausreichend Mittel“ für die Eingliederung geben und Vermittlungshemmnisse über Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen abbauen.

IAB-Studie: Viele ehemalige Arbeitslose landen nach Vermittlung in prekären Verhältnissen

Mitten in die Debatte fällt eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die Fachleute haben über jeweils vier Jahre die Erwerbsverläufe von Personen analysiert, die zwischen 2012 und 2015 arbeitslos geworden sind. Damit fällt die Analyse in die Zeit von Hartz IV – und lediglich knapp die Hälfte der untersuchten Fälle waren in der Grundsicherung.

Insgesamt stellen die Arbeitsmarkt-Forschenden fest, dass 80 Prozent zumindest vorübergehend gearbeitet haben, es jedoch viele Wechsel gebe. Mehr als die Hälfte werde zudem erneut arbeitslos. Die wenigsten – lediglich elf Prozent – können nach der Arbeitslosigkeit über den Untersuchungszeitraum hinweg eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung vorweisen. Bei fast zwei Drittel ist die Laufbahn von prekären Beschäftigungen wie geringfügigen Beschäftigungen (Mini- und Midijobs), Teilzeit, Zeitarbeit und befristeten Anstellungen geprägt.

Nur wenige Grundsicherung-Beziehende schaffen Sprung in eine stabile Vollzeitbeschäftigung

Nach den vier Jahren ging nur ein Fünftel einer regulären Vollzeitbeschäftigung nach. Nur fünf und 16 Prozent der zwischenzeitlich prekär Beschäftigten erreichte diesen Status, je nachdem, welcher Form der atypischen Beschäftigung, also etwa eine befristete Stelle oder einen Minijob, die Betroffenen innehatten.

Wer es aus der Arbeitslosigkeit schafft, egal ob aus dem Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung, landet zuerst in atypischen, also prekären Beschäftigungsverhältnissen. (Symbolfoto)

„Besonders Arbeitslose in der Grundsicherung schaffen den Übergang in eine stabile Vollzeitbeschäftigung nicht“, erklärt das IAB. Bei einem Fünftel ist die Laufbahn von wiederkehrender Arbeitslosigkeit gezeichnet. 8,2 Prozent gehen überwiegend Mini- und Midijobs nach. Damit bleiben die Betroffenen häufig abhängig von Sozialleistungen – teils auch der Grundsicherung. Nur 2,5 Prozent schaffen den Ausstieg in eine reguläre Vollzeitbeschäftigung.

Aus dem Bürgergeld in Vollzeitjobs – prekäre Beschäftigung nur mit begrenztem Brückeneffekt

Das Potenzial für „Brückeneffekte von atypischer Beschäftigung in reguläre Vollzeitbeschäftigung“ scheine „eher begrenzt“ zu sein, folgern die Forschenden. Sie verweisen zwar darauf, dass sie die Entwicklung lediglich beschreiben und keine Erklärungen liefern. Mit Blick auf die häufige erneute Arbeitslosigkeit sollte „arbeitsmarktpolitisch nicht nur kurzfristig die Aufnahme einer Beschäftigung, sondern auch die Beschäftigungsstabilität gefördert werden“, folgern die IAB-Fachleute.

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„Vor allem Personen mit geringer oder mehr oder weniger veralteter Berufserfahrung, mit niedrigem Bildungsstand oder höherem Alter benötigen tendenziell Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel durch Qualifizierung“, heißt es in einer Mitteilung. Für diese Menschen könnte eine atypische Beschäftigung hilfreich sein, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

IAB-Studie kann Hinweis auf Vermittlung von Bürgergeld-Beziehenden liefern

Der Wechsel in eine bessere und stabilere Beschäftigung sei jedoch „kein Selbstläufer“, schreiben die Fachleute weiter. „Die Arbeitsverwaltung sollte die Betroffenen daher bereits während der atypischen Beschäftigung bei der Suche nach anderen Jobs oder bei entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen.“

Übersetzt in die aktuelle Debatte um die schnelle Arbeitsaufnahme von Bürgergeld-Beziehenden bedeutet das: Das Risiko bleibt, dass viele erfolgreich Vermittelte immer wieder in die Arbeitslosigkeit und damit die Grundsicherung rutschen. Eine nachhaltige, also langfristige und existenzsichernde Beschäftigung erfordert damit eine länger andauernde Unterstützung als nur die Vermittlung aus der Grundsicherung in den ersten Job.

Rubriklistenbild: © Frank Rumpenhorst/Sven Hoppe/dpa

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