Muttertag

Nachteile für die Rente: Etliche Mütter verharren noch in der „Teilzeitfalle“

Zum Fest der Mütter sollen Frauen Achtung für ihre Leistungen in der Kinderbetreuung erfahren. Jedoch bringt ihre Betreuungsarbeit Einbußen bei der Rente mit sich.

Frankfurt – Altersarmut nimmt in Deutschland zu: Immer mehr Menschen sind betroffen – vor allem Frauen. Bei den Alterseinkünften kamen Frauen laut Statistischem Bundesamt 2023 auf durchschnittlich 15.000 Euro, Männer dagegen auf rund 25.000 Euro. Die niedrigeren Gehälter – das Gender Pay Gap betrug 2024 16 Prozent – sind eine Ursache. Eine weitere Ursache ist die Erwerbsbiografie, die häufig gezeichnet ist von Teilzeit und beruflichen Auszeiten für die Kinderbetreuung.

Zum Muttertag: Frauen bei der Rente im Nachteil – wegen „Teilzeitfalle“ der Mütter

Frauen haben nach wie vor finanzielle Nachteile, wenn sie Mutter werden – auch bei der Rente. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) spricht in einer Mitteilung anlässlich des Muttertages am 11. Mai 2025 von der „Teilzeitfalle“, in der viele Mütter nach wie vor feststecken.

Mütter können freiwillige Beiträge in die Rente zahlen, um Jahre ohne Erwerbstätigkeit zu kompensieren und ihre Rente zu erhöhen. (Symbolfoto)

Zwar steigt bereits die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Laut Eurostat lag die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern bei knapp 69 Prozent. 2024 waren es bereits 77 Prozent. Immerhin liegt Deutschland damit über dem EU-Durchschnitt von 77 Prozent, allerdings liegt die Quote in Schweden mit 88 Prozent und Slowenien mit 89 Prozent deutlich höher.

Mütter arbeiten überdurchschnittlich viel in Teilzeit – wegen fehlender Kinderbetreuung

Dazu arbeiten etwa zwei Drittel der Mütter in Deutschland in Teilzeit. „Doppelt so viele wie im EU-Schnitt“, erklären die Ökonomen in der Mitteilung. Nur in den Niederlanden und Österreich sei sie höher. „Doch während die Quote in den Niederlanden in den letzten 15 Jahren von fast 90 Prozent auf etwa deutsches Niveau gesunken ist, stagniert sie hierzulande“, heißt es in der IW-Mitteilung.

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Allein für die atemberaubende Natur lohnt es sich, nach Kanada auszuwandern.
Leider sind die Lebenshaltungskosten in den Großstädten wie hier Vancouver aber auch Toronto und Québec hoch.
Auf Platz zwei unserer Liste ist die Schweiz, hier zu sehen die Lorraine Brücke in Bern. Die Schweiz kann bei der Natur auf jeden Fall auch mit Kanada mithalten.
Die Schweiz hat auch besondere Steuervorteile zu bieten: Je nach Kanton (hier die Schwyz abgebildet) kann der Steuersatz zwischen 15 und 25 Prozent variieren.
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Grund für die „Teilzeitfalle“ der Mütter sei die „unzureichende Betreuungssituation“, erklärt das IW. Für Kinder unter drei Jahren fehlten trotz Rechtsanspruch 300.000 Kitaplätze. Besonders in ärmeren Vierteln mangele es nach Zahlen des IW häufig an Kitas. Einen weiteren Engpass gebe es bei der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. „Besser als mit Sonntagsreden wäre die Politik zum Muttertag damit bedient, diese Lücken zu schließen“, so die Kritik der Fachleute zum Muttertag.

Teilzeitbeschäftigte Mütter zahlen weniger in die Rente ein – und bekommen im Alter weniger

Durch die fehlenden Betreuungsangebote bleibt die Arbeit bei den Eltern hängen. In den meisten Fällen übernehmen die Frauen diese Aufgabe. Über Teilzeit – oder gar eine vollständige Auszeit – erhalten die Frauen ein entsprechend niedrigeres Gehalt. Damit zahlen sie auch geringere Beiträge in die Rente – bei einer vollständigen Auszeit der Erwerbsarbeit gar keine.

Die Höhe der Rente richtet sich dabei jedoch nach den gesammelten Entgeltpunkten. Wie viele Punkte Erwerbstätige pro Jahr sammeln, hängt vom eigenen Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittsgehalt ab. Liegt es genau im Schnitt, bekommen sie einen Punkt. Ist es darüber oder darunter, gibt es entsprechend mehr beziehungsweise weniger. Ab dem 1. Juli 2025 entspricht ein Entgeltpunkt 40,79 Euro im Monat. Davor sind es 39,32 Euro.

Mütterrente soll Erziehungszeiten kompensieren

Die Sorgearbeit gleicht der Staat immerhin über die umgangssprachliche Mütterrente aus. Pro Kind bekommt der Elternteil, meistens die Mutter, der die Erziehung übernimmt, drei Jahre als Erziehungszeit bei der Rente angerechnet. Pro Jahr Erziehungsarbeit gibt es einen Rentenpunkt – und damit insgesamt nach Erhöhung ab Juli 2025 122,37 Euro pro Monat Rente mehr. Aktuell profitieren Eltern mit Kindern ab dem Geburtsjahr 1992 von der vollen Mütterrente, doch die neue Regierung will auch Frauen gleichstellen, die vor 1992 Kinder bekommen haben.

Zusätzlich werden nach der Geburt eines Kinders zehn Jahre als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet. Das hilft, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen, so dass die Mütter überhaupt eine Rente erhalten können. Ergänzend haben die Mütter die Option, freiwillig Rentenpunkte zu kaufen.

Rubriklistenbild: © Christoph Soeder/dpa

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