Firmenpleite

Insolvenz-Welle trifft Solaranlagen-Hersteller – Was das für Kunden bedeutet

Der bekannte Hersteller von Solaranlagen, Bosswerk, meldet Insolvenz an. Kunden können zwar weiterhin Produkte kaufen, allerdings mit Einschränkungen.

Frankfurt - Die Welle der Insolvenzen scheint kein Ende zu nehmen. Diesmal ist ein bedeutender deutscher Solaranlagenhersteller betroffen. Bosswerk, das Unternehmen mit Sitz in Nettetal, das unter der Marke GreenAkku hauptsächlich Balkon-Solaranlagen, Wechselrichter, Stromspeicher und andere Technologien vertrieb, ist in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Insolvenz eines deutschen Solaranlagenherstellers

Seit 2010 ist das Unternehmen aktiv und hat bis dato rund eine halbe Million Photovoltaik-Anlagen an private sowie gewerbliche Kunden verkauft, wie eine PR-Agentur des Herstellers mitteilte. Aufgrund der schwierigen Situation auf dem Solarmarkt musste Bosswerk jedoch am 24. Juli einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Krefeld einreichen. Dabei stelle sich viele Menschen sicherlich die Frage, ob eine Solaranlage nicht auch gemietet werden kann?

Der Solaranlagen-Hersteller Bosswerk ist insolvent. (Symbolbild)

Trotz der Insolvenz soll der Geschäftsbetrieb vorerst fortgesetzt werden. Es ist geplant, das Unternehmen zu sanieren und die 100 Mitarbeitenden weiterhin zu beschäftigen. „Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sichergestellt“, wurde bekannt gegeben. Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Kunden?

Was die Insolvenz des Solaranlagenherstellers für Kunden bedeutet

Kunden können weiterhin Produkte des Solaranlagenherstellers über den Online-Shop erwerben. Sie können die üblichen Herstellergarantien und andere Ansprüche geltend machen – allerdings nicht alle. Denn wer vor dem 24. Juli eine Bestellung aufgegeben und die Ware noch nicht erhalten hat, geht leer aus. Nach dem Insolvenzrecht wird der Kunde zum Gläubiger des insolventen Unternehmens.

Laut Verbraucherzentrale können Kunden ihre Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist wird das verbleibende Unternehmensvermögen anteilig unter allen Gläubigern verteilt. Iwona Husemann, Rechtsanwältin und Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale NRW, warnte jedoch gegenüber ZDFheute: „Verbraucher müssen wissen, dass die Befriedigung aus der Insolvenzmasse in der Regel sehr gering ist“. Kunden, die nach dem 24. Juli bestellt haben oder dies in Zukunft tun möchten, erhalten jedoch den vollen Anspruch auf die Ware.

Insolvenz angemeldet: Verbraucherzentrale rät von Vorkasse ab

Grundsätzlich gilt: Wenn Kunden vom insolventen Unternehmen fehlerhafte Ware erhalten, müssen sie ihre Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der Anspruch erfüllt wird oder nicht. Wird der Anspruch abgelehnt, können sich Kunden nur noch für die Insolvenztabelle anmelden.

Die Verbraucherzentrale rät zudem davon ab, Produkte bei einem insolventen Unternehmen per Vorkasse zu bestellen. „Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt“, warnen die Verbraucherschützer. Daher sollte die Ware am besten erst bezahlt werden, wenn sie auch geliefert wurde – also auf Rechnung. Bereits erhaltene Ware muss jedoch immer bezahlt werden, auch wenn das Unternehmen insolvent ist.

Bosswerk ist jedoch nicht das einzige Unternehmen, das in Schwierigkeiten gerät. Neben einem traditionsreichen Möbelhersteller meldete auch Einzelhändler Depot Insolvenz an.

Rubriklistenbild: © Christian Ohde/imago

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