Starthilfe

Nach der Witwenrente: Auch von der Rente kann man eine Abfindung erhalten

Eine Wiederheirat kann den Verlust der Hinterbliebenenrente bedeuten – aber die Rentenabfindung bietet einen finanziellen Ausgleich.

München - Es ist möglich, Rentenansprüche zu verlieren, insbesondere für Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und sich dazu entschließen, erneut zu heiraten. In diesem Fall verzichten sie auf die Fortsetzung der sogenannten Witwenrente, haben jedoch die Möglichkeit, eine Rentenabfindung zu erhalten.

Nach der Witwenrente: Auch in der Rente kann man eine Abfindung erhalten

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bezeichnet die Abfindung als Starthilfe für die neue Ehe. Im vergangenen Jahr haben mehr Witwen und Witwer nach einer erneuten Heirat diese Unterstützung erhalten. Laut aktuellen Daten der DRV, die ihre-vorsorge.de zur Verfügung stehen, wurden im vergangenen Jahr genau 5.127 Hinterbliebenenrenten aufgrund einer Wiederheirat eingestellt. Dies entspricht einem Anstieg von 3,2 Prozent im Vergleich zu 2022.

Die Höhe der Rentenabfindung hängt hauptsächlich davon ab, ob es sich um eine große oder kleine Hinterbliebenenrente handelt. Bei der großen Witwenrente erhalten die Betroffenen grundsätzlich zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate als Abfindung, so die DRV.

Rentenansprüche kann man auch wieder verlieren: Das gilt zum Beispiel für Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und wieder heiraten.

Das sogenannte Sterbevierteljahr wird dabei nicht berücksichtigt. Wenn das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wurde, dann wird der Betrag der Rente nach der Anrechnung zur Berechnung der Abfindung herangezogen. Die Abfindung für eine kleine Witwen- oder Witwerrente fällt geringer aus, da diese in den meisten Fällen höchstens 24 Monate ausgezahlt wird.

Beispiel der DRV für eine Rentenabfindung:

Lea K. erhält seit November 2021 eine große Witwenrente, weil ihr Partner gestorben ist. Da sie im März 2023 wieder heiratet, endet aber in diesem Monat schon wieder ihr Bezug der Hinterbliebenenrente. In den zwölf Monaten vor dem Wegfall der Rente - 1. April 2022 bis 31. März 2023 - hat sie durchschnittlich 540 Euro Witwenrente erhalten – also nach Einkommensanrechnung und vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Damit beträgt die Abfindung 24 mal 540 Euro, also 12.960 Euro.

Um eine Rentenabfindung zu beantragen, muss ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dies kann formlos erfolgen, wobei neben der Versicherungsnummer des verstorbenen Partners auch die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde eingereicht werden muss, so die DRV.

Die Rentenänderungen 2025 bringen eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen. Dieser Schritt entlastet gut 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner.

Rubriklistenbild: © Uwe Umstätter/Imago

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