Wer ist betroffen?

Bis zu 1320 Euro mehr: So stark steigen die Abgaben 2025 für Rente, Pflege und Krankenkasse

Höhere Beiträge für die Krankenkasse und Pflege könnten Erwerbstätige 2025 stark belasten. Wer wird besonders zur Kasse gebeten?

Hamm - Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung könnten in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat jüngst eine Erhöhung des Zusatzbeitrages angekündigt. Darüber hinaus könnte auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Laut einem Bericht der Welt könnten Arbeitnehmer 2025 bis zu 1320 Euro mehr pro Jahr an Sozialabgaben zahlen als bisher.

Die Sozialabgaben könnten bis 2025 auf 42 Prozent des Bruttogehalts ansteigen. Dies ist vor allem auf die Empfehlung des Schätzerkreises zurückzuführen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent des beitragpflichtigen Einkommens zu erhöhen.

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Die genaue Höhe des Anstiegs hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Derzeit gibt es einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen wird. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag zur Deckung der Kosten, der je nach Kasse variiert und im Durchschnitt 1,7 Prozent beträgt. Auch dieser Zusatzbeitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro pro Monat würde eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte zwölf Euro weniger bedeuten.

Auch die Pflegeversicherung könnte unter Druck geraten. Es wird eine Erhöhung der Beitragssätze von bis zu 0,3 Prozentpunkten diskutiert. Dies würde zu höheren Kosten für die Leistungen führen und somit zu einem geringeren Nettogehalt für die Arbeitnehmer.

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Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
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Ein wesentlicher Faktor für die deutliche Steigerung der Sozialabgaben ist die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhoben werden. Einkommen, die über dieser Grenze liegen, sind von den Beiträgen befreit. Von der Änderung wären daher vor allem Gutverdiener betroffen.

Wen die höheren Sozialabgaben und geänderten Beitragsbemessungsgrenzen 2025 treffen

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5175 Euro pro Monat auf 5512,50 Euro pro Monat angehoben werden. Dies könnte dazu führen, dass der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 422 Euro auf 471 Euro steigt, was einer jährlichen Mehrbelastung von 588 Euro entspricht. Bei der Pflegeversicherung könnten die Mehrkosten 168 Euro betragen. Allerdings sind nur wenige Menschen von diesen Änderungen betroffen. Das mittlere Einkommen, das die Bevölkerung in eine besser und eine schlechter verdienende Hälfte teilt, liegt bei 3645 Euro pro Monat. Weniger als zehn Prozent der Deutschen verdienen mehr als 5175 Euro pro Monat.

Die Bundesregierung plant zudem, die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente von derzeit 7550 Euro auf 8050 Euro anzuheben. Dies würde etwa vier Prozent der Erwerbstätigen mit den höchsten Einkommen betreffen. Der maximale Rentenbeitrag könnte dadurch von derzeit 702 Euro auf 749 Euro steigen, was einer jährlichen Mehrbelastung von 564 Euro entspricht.

Ohne Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente müssten Beiträge steigen, warnt Verband

Der Sozialverband VdK hat kürzlich darauf hingewiesen, dass eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung notwendig sei. Ohne diese Änderung würden der Rentenkasse Einnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro entgehen. „Die DRV müsste dem mit einem allgemeinen Beitragssatzanstieg von 0,1 Prozentpunkten entgegensteuern“, erklärte die Präsidentin des Verbandes, Verena Bentele.

Bentele wies darauf hin, dass Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen derzeit einen Arbeitnehmeranteil von 19,2 Prozent für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. „Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen jetzt schon einen geringeren Anteil von 13,5 Prozent“, so die VdK-Chefin. „Solch strukturell geförderte Ungleichheiten zeigen, dass sich reiche Menschen noch nicht ausreichend solidarisch an unseren Sozialsystemen beteiligen.“

Rubriklistenbild: © Christin Klose / dpa

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