Bezüge
Rentner mit Mini-Jobs – Expertin verrät, was Sie unbedingt beachten müssen
Arbeiten im Ruhestand kann eine finanzielle Entlastung sein. Es gibt jedoch auch Risiken. Eine Expertin erklärt, wie man diese bei Mini-Jobs vermeidet.
Hamm - Der Übergang in den Ruhestand nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit ist ein Ereignis, dem viele Beschäftigte in Deutschland entgegenfiebern. Allerdings ist es nicht für jeden Rentenberechtigten möglich oder wünschenswert, sich vollständig aus dem Berufsleben zurückzuziehen – etwa aufgrund finanzieller Engpässe, wenn die Rente nicht ausreicht. Laut dem Statistischen Bundesamt ist in Ostdeutschland sogar jede vierte Person im Alter von 60 bis 79 Jahren von Armut bedroht.
Rentner mit Mini-Jobs: Expertin verrät, was Sie unbedingt beachten müssen
Es gibt natürlich auch Rentner, die im Alter gerne weiterarbeiten, um beispielsweise soziale Kontakte zu pflegen oder weiterhin eine Aufgabe zu haben. In jedem Fall ist es wichtig, einige Punkte zu beachten, wenn man sich in der Rente durch Minijobs oder sogenannte Midijobs etwas dazuverdienen möchte. Eine Expertin für die Anmeldung privater Arbeitsverhältnisse gibt wertvolle Tipps.
Die Art und das Ausmaß der Beschäftigung können entscheidend sein, wenn Rentner im Ruhestand arbeiten möchten, um beispielsweise Steuerzahlungen zu vermeiden. Im Falle eines Minijobs beträgt die monatliche Verdienstgrenze 2024 laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) 538 Euro.
Aktuell dürfen erwerbstätige Personen daher 6456 Euro pro Jahr verdienen, 2025 steigt die Verdienstgrenze auf monatlich 556 Euro, so Marie-Christin Kamann gegenüber IPPEN.MEDIA. Die Geschäftsführerin von quitt, einem Unternehmen, das sich auf die rechtssichere Anmeldung privater Arbeitsverhältnisse spezialisiert hat, fügt hinzu: „Die Arbeitszeit ist auf maximal 70 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Ein wesentlicher Vorteil: Sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.“ Bei solchen kurzfristigen Minijobs ist die Verdiensthöhe laut Minijob-Zentrale unerheblich.
Rentner, die Altersrente beziehen und arbeiten, müssen keine Kürzungen ihrer Rentenbezüge befürchten, informiert die Minijob-Zentrale. „Wenn Sie Altersrente beziehen, dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht.“ Für Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gelten bestimmte Freibeträge, bei Ausübung eines Minijobs sollten laut Minijob-Zentrale aber keine Kürzungen drohen.
Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2025 laut Minijob-Zentrale:
| Altersrente | keine |
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | 19.661,25 Euro |
| Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | mindestens 39.322,50 Euro |
Allerdings bedeutet ein höheres Zusatzeinkommen nicht, dass die Rente nicht gekürzt wird: „Wenn Ihr Einkommen im Minijob die 538 Euro pro Monat überschreitet, sind Sie steuerpflichtig und müssen auch Beiträge zur Sozialversicherung zahlen“, erklärt Kamann. Daher ist eine „präzise Planung des Arbeitsumfangs“ wichtig, um „unerwünschte Mehrbelastungen“ zu vermeiden.
Jobs, die mehr Gehalt bringen, sind als Midijobs bekannt und laut Kamann „voll sozialversicherungspflichtig“. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen demnach „Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.“ Kamann stellt jedoch klar: „Rentner profitieren jedoch von reduzierten Sozialabgaben: Sie sind beispielsweise von der Arbeitslosenversicherung befreit.“ Ein Rentner mit einem Bruttogehalt von 800 Euro hätte laut Kamann ein um etwa 40 Euro höheres Nettoeinkommen als andere Arbeitnehmer.
| Jahr | monatliche Verdienstgrenze | jährliche Verdienstgrenze |
| 2024 | 538 Euro | 6456 Euro |
| 2025 | 556 Euro | 6672 Euro |
| Quelle: Minijob-Zentrale |
Besonders beliebt bei Rentnern sind laut der Meldestelle Minijob-Zentrale Anstellungen in Privathaushalten, etwa in der Kinderbetreuung oder als Haushaltshilfe. Da es sich um private Arbeitsverhältnisse handelt, könnten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer dazu neigen, den Minijob nicht anzumelden und den Lohn schwarz zu zahlen.
„Ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale arbeiten Rentner illegal“
Kamann warnt davor: „Ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale arbeiten Rentner illegal und verzichten auf wichtige gesetzliche Absicherungen wie Lohnfortzahlung – und Krankenversicherung.“ Beiden Parteien drohen hohe Bußgelder sowie Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Minijob-Zentrale nimmt Meldungen von Minijobbern entgegen, private Unternehmen wie quitt bieten Arbeitgebern auch einen Melde- und Hilfsservice an.
Laut der Expertin lohnt es sich auch, freiwillig Rentenbeiträge im Minijob in der Rente zu zahlen. Dies zahlt sich laut Kamann vor allem langfristig aus. „Der neue Rentenanspruch wird dann zum 1. Juli des folgenden Jahres gutgeschrieben. Die gezahlten Beiträge lohnen sich in der Regel nach etwa drei bis vier Jahren.“
Wer sich zuvor gegen die Zahlung von Rentenbeiträgen entschieden hat, kann dies noch ändern, indem der Arbeitgeber schriftlich informiert wird. Die Minijob-Zentrale stellt dafür ein Musterformular zur Verfügung.
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