Solarpaket
Neue Regelung für Balkonkraftwerke – wer am meisten profitiert
Wer mit einem Balkonkraftwerk selbstständig Strom produzieren will, soll es künftig leichter haben. Das neue Sparpaket soll Anmeldung und Betrieb kleiner PV-Anlagen vereinfachen.
Hamm - Den Fernseher oder die Waschmaschine mit eigenproduziertem Strom betreiben? Das ist dank kleiner Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon möglich. Immer mehr Deutsche sparen durch sogenannte Balkonkraftwerke fremde Energie und damit Geld. Viele weitere würden sich gerne eine PV-Anlage anschaffen, werden aber vom Bürokratie-Dschungel abgeschreckt. Doch der wird nun gerodet.
Regeländerungen bei Balkonkraftwerken – wer nun von ihnen profitiert
Mit dem „Solarpaket 1“ beseitigt die Bundesregierung bis Anfang 2024 mehr als 50 Verwaltungshürden – die entsprechenden Beschlüsse vorausgesetzt. Konkret sollen der Betrieb und die Anmeldung von Balkonkraftwerken einfacher werden – im Idealfall so simpel wie deren Nutzung: auf Balkon oder Terrasse installieren, den Strom über ein Kabel mit dem Hausnetz verbinden – fertig. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung in puncto PV-Anlagen vieles einfacher und lukrativer gemacht.
Bislang ist es so, dass sich Betreiber eines Balkonkraftwerks oft umständlich beim Netzbetreiber anmelden müssen. Diese Pflicht soll entfallen. Eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll dann ausreichen. Balkonkraftwerke sollen außerdem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt, was die Nutzung noch einfacher machen würde. Allerdings muss dafür erst eine technische Norm geändert werden. Der Betrieb der PV-Anlagen wird zudem mit herkömmlichen Stromzählern möglich, wenn auch nur übergangsweise. Speist man Strom ein, drehen diese sich rückwärts. Heißt: Die Rechnung fällt kleiner aus.
Nicht zuletzt dürfte die Anschaffung einer PV-Anlage für den Balkon für viele Mieter und Eigentümer durch die Erhöhung der maximal erlaubten Leistung attraktiver werden. Galt bislang eine maximale Leistung von 600 Watt, sollen künftig Solarzellen mit einer Leistung von 2000 Watt erlaubt sein. Die Leistung des Wechselrichters darf dann maximal 800 Watt betragen. Der Wechselrichter ist das Herzstück jeder Solarstromanlage: Er wandelt den Gleichstrom der Solar-Module in netzüblichen Wechselstrom und speist diesen ins öffentliche Stromnetz.
Solarpaket vereinfacht Anmeldung und Betrieb von Balkonkraftwerken
Auch für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen soll durch das „Solarpaket 1“ künftig weniger Papierkram anfallen. Unter anderem werden die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch gekippt. Dafür soll ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom bereits etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.
Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Technische Anforderungen beim Mieterstrom sollen sinken.
Ziel der Regierung aus SPD, Grünen und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Der Zubau an Photovoltaik lag laut Ministerium im vergangenen Jahr bei rund 7,5 Gigawatt. Im laufenden Jahr sind demnach allein bis Juli erneut mehr als 7,5 Gigawatt hinzugekommen, erwartet werden ein Zubau im zweistelligen Bereich. Das Gesetz soll im Herbst im Bundestag beraten werden und womöglich zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten.
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