Sondersitzung

Bahn-Aufsichtsrat soll sich auf Sondersitzung mit Boni beschäftigen

Richard Lutz
+
Richard Lutz, DB-Vorstandsvorsitzender. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn will auf einer Sondersitzung Ende April die leistungsbezogenen Vergütungen für den Vorstand zum Thema machen.

Zwei Jahre lang hat die Deutsche Bahn auf Boni-Zahlungen für den Vorstand verzichtet. Nun sollen variable Vergütungen wieder fließen. Der Aufsichtsrat will das auf einer Sondersitzung zum Thema machen.

Berlin - Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn sucht derzeit nach einem Termin für eine Sondersitzung Ende April - Thema sollen dabei auch die leistungsbezogenen Vergütungen für den Vorstand sein. Noch sei aber offen, ob und wann die Sitzung zustande komme, hieß es am Freitag aus Aufsichtsratskreisen. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Demnach soll es bei dem Treffen um die Frage gehen, ob die Bahn-Manager für das vergangene Jahr Vergütungen in Millionenhöhe ausgezahlt bekommen.

Was die Konzernvorstände pro Jahr erhalten, steht im jeweiligen Geschäftsbericht. 2020 und 2021 hatte der Vorstand auf die sogenannten variabeln Vergütungen verzichtet, die, abhängig von bestimmten Leistungsmerkmalen, über das Grundgehalt hinaus gezahlt werden. Für 2022 sind sie wieder vorgesehen. Bahnchef Richard Lutz etwa soll laut Geschäftsbericht zusätzlich zu seinem Grundgehalt von fast 970.000 Euro noch eine variable Vergütung in Höhe von 1,26 Millionen Euro erhalten.

Der Aufsichtsrat muss den Zahlungen zustimmen. Bislang gebe es dazu keinen Beschluss, hieß es am Freitag aus Kreisen des Gremiums. Käme die Sondersitzung tatsächlich Ende April zustande, fiele sie in den Zeitraum der nächsten Tarifverhandlungsrunde mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Die Gewerkschaft streitet mit der Bahn derzeit über mehr Geld für rund 180.000 Konzernbeschäftigte. dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare