Unterstützung für Hinterbliebene

Waisenrente: Wer ist berechtigt und wie hoch ist die Zahlung?

Die Waisenrente ist eine finanzielle Hilfe nach dem Verlust eines oder beider Elternteile. Aber wie lange besteht dieser Anspruch?

München – Es ist eine enorme Belastung, den Verlust eines oder beider Elternteile zu ertragen. Insbesondere in jungen Jahren, wenn Eltern als sichere Zuflucht und Vorbilder fungieren. Um zu verhindern, dass zu diesem emotionalen Schmerz auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, gibt es die sogenannte Rente wegen Todes – einschließlich der Waisenrente.

Waisenrente beantragen: Wer ist berechtigt?

Die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind dazu da, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Alle Kinder haben „bis zum Ende des Monats, in dem sie 18 Jahre alt und damit volljährig werden“, Anspruch auf die Waisenrente, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Dies gilt sowohl, wenn beide Elternteile verstorben sind, als auch beim Tod eines Elternteils.

Es gibt jedoch einen Unterschied: Wenn ein Elternteil noch lebt, wird die Halbwaisenrente ausgezahlt. Sind beide Eltern verstorben, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Vollwaisenrente. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Laut der Deutschen Rentenversicherung muss der verstorbene Elternteil entweder die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben, unverschuldet ums Leben gekommen sein (z.B. durch einen Arbeitsunfall) oder bis zu seinem Tod eine Rente bezogen haben. Unterdessen sollen Rentner wohl zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen für Pflegekosten aufkommen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Wie viel Geld erhalten die Hinterbliebenen als Voll- oder Halbwaise?

Wie viel Geld erhält ein Kind und reicht das aus? Eine Halbwaise erhält 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des oder der Verstorbenen. Eine Vollwaise erhält 30 Prozent. Übrigens: Die Summe aller Renten für die Hinterbliebenen darf höchstens 80 Prozent des Verdienstes betragen.

Zum Beispiel: Bei einem Bruttojahresverdienst des verstorbenen Elternteils von 30.000 Euro beträgt die Witwenrente 800 Euro monatlich. Für das Kind (Halbwaise) werden 400 Euro ausgezahlt, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vorrechnet. Zuletzt gab es einen großen Aufschrei, da Millionen Witwen- und Witwer-Renten nicht vollständig ausgezahlt wurden.

Stirbt ein oder beide Elternteile eines Kindes, besteht Anspruch auf Waisenrente.

Wann erlischt der Anspruch auf Waisenrente?

Und was passiert nach dem 18. Geburtstag des Kindes – ist es dann finanziell auf sich alleine gestellt und erhält keine Unterstützung mehr außerhalb der Familie? Auch nachdem das Kind volljährig geworden ist, besteht weiterhin Anspruch auf die Waisenrente. Dies gilt jedoch nur, solange eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst absolviert wird. Aber auch hier gibt es eine Begrenzung.

Denn nach Vollendung des 27. Lebensjahres erlischt der Anspruch auf die Waisenrente. Gleiches gilt, wenn eine Ausbildung abgebrochen oder abgeschlossen wurde. In diesem Fall endet die Unterstützung auch vor dem vollendeten 27. Lebensjahr.

Eine große Änderung gab es indes bei der Witwen-Rente, die ab dem 1. Juli in Kraft trat. Alle Neuerungen finden Sie in der Übersicht. (mg)

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