Übersicht

Vorfahrt-Regeln: Welche Schilder Autofahrer kennen sollten

Auf der Straße begegnen uns viele Verkehrsschilder. Autofahrer sollten im besten Fall alle kennen. Doch: Insbesondere bei den Vorfahrt-Regeln hapert es oft.

Hamm - Gibt man bei Google „Schilderwald“ ein, schlägt die Suchmaschine sofort „Deutschland“ als weiteren Begriff vor. Hierzulande gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen, unterteilt in Gefahrenzeichen, Richtzeichen und Vorschriftzeichen. Sie regeln den Verkehr - sonst würde es vermutlich noch weitaus häufiger auf den Straßen knallen.

Besonders wichtig: Vorfahrt-Regeln. Wer an Kreuzungen oder Einmündungen Vorrang hat, zu fahren, regeln die Vorfahrtsschilder. Auch davon gibt es mehrere. Autofahrer sollten sie im besten Fall alle kennen - nicht selten kommt es zu schweren Unfällen, wenn die Vorfahrt anderer missachtet wird.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Hier die Übersicht von Vorfahrtsschildern, die jeder Autofahrer kennen sollten:

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Vorfahrt-Regel im Straßenverkehr: Ohne Schild gilt „Rechts vor Links“

Das Grundprinzip der Vorfahrt im Straßenverkehr ist die „Rechts vor links“-Regel. Ist die Vorfahrt nicht anderweitig durch ein Schild geregelt, hat immer der Verkehrsteilnehmer Vorrang, der rechts von Ihnen etwa in eine Kreuzung einfährt. Auch wenn Sie auf einer Straße ohne Vorfahrtsschilder unterwegs sind, müssen Sie dem Autofahrer Vorfahrt gewähren, der zum Beispiel von rechts aus einer Stichstraße kommt.

Für die „Rechts vor links“-Regel gibt es in manchen Fällen auch extra ein Verkehrsschild, das Schild Nr. 102 - Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts.

Es gibt übrigens eine neue Vorfahrt-Regel für Autofahrer. Bisher war nicht klar, wer bei einer Straßenverengung auf beiden Seiten Vorrang hat. Jetzt ist das anders. Auch im Verbandskasten gibt es eine Neuerung: Es besteht die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken - wie sie bereits in der Corona-Pandemie gang und gäbe sind - mitzuführen

Rubriklistenbild: © Tim Brakemeier/dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare