Verlängerung
Frist für die Steuererklärung endet bald – wieder gilt ein neues Datum
Die Steuererklärung kann nerven. In den meisten Fällen muss sie jedoch gemacht werden. Dafür hat man in diesem Jahr mehr Zeit. Für das Steuerjahr 2023 gelten neue Fristen.
Hamm - Die Steuererklärung ist zwar lästig, doch für viele Deutsche kann sie sich lohnen. Laut Statistischen Bundesamt erhielten die Steuerpflichtigen im Durchschnitt eine Rückzahlung von 1063 Euro. Aktuell kann man immer noch die Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt einreichen. Für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 gilt nämlich eine veränderte Frist. Grund dafür: die Corona-Pandemie.
Änderung der Frist für die Steuererklärung – wieder gilt ein neues Datum
Noch immer machen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie bemerkbar. Die Auswirkungen fallen zum Beispiel bei der Einreichung der Steuererklärung auf: Die Fristen verlängern sich. Bis zu einem bestimmten Stichtag muss die Steuererklärung dem Finanzamt dann aber endgültig vorliegen.
Normalerweise gelten in jedem Jahr die gleichen Fristen für die Abgabe der eigenen Steuererklärung. In der Regel müssen Deutsche, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Erklärung bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Laut dieser Vorgabe müssten Arbeitnehmer in Deutschland ihre Steuererklärung für 2023 also eigentlich schon seit dem 31. Juli 2024 abgegeben haben. Aufgrund der Corona-Pandemie verändert sich diese Frist jedoch. Laut der Finanzverwaltung NRW haben die Deutschen wieder einmal länger Zeit, die Erklärung einzureichen, und zwar ausnahmsweise bis zum 2. September.
In einem besonderen Fall hat man sogar noch mehr Zeit für die Steuererklärung: Wer einen Steuerberater beauftragt, hat im Normalfall bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres Zeit. Auch diese Abgabefrist verlängert sich. Die Steuererklärung von 2023 hat noch bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
Steuererklärung freiwillig abgeben
Nicht alle Erwerbstätigen sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Trotzdem kann es sich lohnen, zum Beispiel dann, wenn Arbeitnehmer nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben. Macht man seine Steuererklärung freiwillig, ist man aber nicht an die knappen Fristen gebunden, sondern hat ganze vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres Zeit dafür.
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