Perfide Betrugsmasche
Verbraucherzentrale mit dringender Warnung: Ein einfaches Wort am Telefon kann teuer werden
Melden Sie sich mit einem einfachen „Ja?“ am Telefon? In manchen Fällen kann das gefährlich werden. Verbraucherschützer klären auf.
Kassel – Obwohl sich eine Menge Betrugsversuche bereits in das Internet verschoben haben, versuchen Kriminelle auch immer wieder noch per Telefon ihre Opfer übers Ohr zu hauen. Insbesondere Senioren geraten häufig ins Visier der Kriminellen. Handelt es sich hier um eine unbekannte Nummer, gilt bereits beim Abnehmen höchste Vorsicht.
Betrug per Telefon: Warum Sie sich niemals mit „Ja?“ melden sollten
Falls es sich im schlimmsten Fall tatsächlich um einen Betrugsanruf handeln sollte, ist es ratsam, auf bestimmte Worte am Hörer zu verzichten. Viele Menschen melden sich wohl mit einem einfachen „Ja?“ am Telefon, um den Namen nicht direkt preiszugeben und somit vorsichtig nachzufragen, wer denn am anderen Ende der Leitung spricht. Doch genau hier wird es gefährlich.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits davor gewarnt. Laut Angaben der Verbraucherschützer besteht das Risiko, dass Betrüger dieses simple Wort nutzen, um vermeintliche Verträge abzuschließen.
Betrüger zielen am Telefon auf vermeintliche Vertragsabschlüsse ab
Die Verbraucherzentrale NRW berichtet: „Mit Verträgen, die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, werden Verbraucher zunehmend unter Druck gesetzt“. Die Taktik der Betrüger besteht darin, die Angerufenen zu einer deutlichen Bestätigung mit „Ja“ zu bewegen. „Hören Sie mich?“ reicht häufig aus, um die angestrebte Reaktion beim Gesprächspartner hervorzurufen. Nicht selten finden die Angerufenen kurze Zeit darauf vermeintliche Vertragsdokumente in ihrem Briefkasten oder Mail-Postfach.
Transparenz: Dieser Text ist bei uns erstmals im März 2025 erschienen. Aufgrund des großen Interesses veröffentlichen wir ihn nun erneut.
Darüber hinaus verschicken Anrufer auch Rechnungen – in der Hoffnung, finanzielle Mittel von den potenziellen Opfern zu erlangen. Die Kriminellen argumentieren damit, dass eine Einwilligung zu einem Vertragsabschluss erfolgt sei. Der Verbraucherzentrale lägen etwa Fälle vor, in denen Gesprächsaufzeichnungen manipuliert wurden. Damit soll der Eindruck erweckt werden, der Angerufene hätte einem Vertrag zugestimmt.
Das sollten Verbraucher bei Betrugsversuchen tun
Die Verbraucherschützer betont: Eine Zahlungspflicht für diese Rechnungen besteht keinesfalls. Es wird jedoch empfohlen, die erhaltenen Schreiben nicht einfach zu vernichten oder zu löschen, um effektiv gegen die Betrüger vorzugehen. Kostenlose Vorlagen für Antwortschreiben stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung.
Ohnehin erfordern zahlreiche Laufzeitverträge eine schriftliche Bestätigung, um rechtskräftig zu werden. Dies verhindert, dass ein einfaches telefonisches „Ja“ ausreicht, um einen Vertrag mit Laufzeit abzuschließen. Trotzdem ist es ratsam, diese Meldung am Telefon zu vermeiden. Verbraucher sollten das Gespräch bestenfalls direkt beenden. Auch das Kraftfahrtbundesamt warnt vor vermeintlichen Bußgeldbescheiden.
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