Parteien sind sich einig geworden

Union und SPD bestätigen Änderung der Mütterrente – mit Auswirkung auf Millionen Frauen in Deutschland

Der Koalitionsvertrag ist geschlossen: Darin ist geplant, die Mütterrente anzupassen. Diese Reform könnte für zahlreiche Mütter finanzielle Vorteile bringen.

München/Berlin – Der Beginn der neuen Regierungsperiode in Deutschland steht bevor, nachdem CDU, SPD und CSU einen Koalitionsvertrag unterzeichnet haben. Verbraucher können in vielen Bereichen mit Veränderungen rechnen. Ein Punkt, auf den sich die Parteien geeinigt haben, ist die Anpassung der sogenannten Mütterrente.

„Gleiche Wertschätzung für alle Mütter“: Das planen Union und SPD bei der Mütterrente

Bereits einige Tage vor der offiziellen Ankündigung wurden Details zu den Plänen bekannt. Im Koalitionsvertrag wird die Anpassung der Mütterrente beschrieben, um „um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“. Am Mittwoch, dem 9. April, bestätigte Markus Söder, der Vorsitzende der CSU, diese Pläne auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Union und SPD planen eine Anpassung der Mütterrente – von der Millionen Frauen in Deutschland profitieren.

Die Parteien CDU, SPD und CSU planen, „die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle zu vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.“ Die Finanzierung soll durch Steuermittel erfolgen, da „sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet“. Söder betonte, dass „Millionen Frauen davon betroffen“ seien und fügte hinzu: „Viele dieser Frauen knapsen um jeden Euro“.

So funktioniert die Mütterrente II – sie soll durch dritte Version ersetzt werden

Was bedeuten diese Pläne konkret für Mütter in Deutschland? Ein genauerer Blick auf die aktuelle Regelung der Mütterrente ist aufschlussreich. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die Mütterrente eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder darstellt. Sie wurde am 1. Juli 2014 eingeführt und seit dem 1. Januar 2019 gilt die Mütterrente II, die nun durch eine dritte Version ersetzt werden soll.

Derzeit erhalten Mütter für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zweieinhalb Rentenpunkte, was zwei Jahren und sechs Monaten Kindererziehungszeiten entspricht. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet, was drei Rentenpunkten entspricht. Dennoch sind Mütter laut Studie bei der Rente insgesamt benachteiligt.

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So viel Rente bekommen Mütter nach der geplanten Renten-Änderung

Die neue Regierung plant, die Rentenpunkte rückwirkend für alle Mütter, unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder, auf drei Punkte zu vereinheitlichen. Diese Pläne stießen jedoch im Vorfeld auf Kritik von einigen Expertinnen und Experten. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezeichnete die Pläne als „sehr teure Umverteilung“.

Bei der Berechnung der Rentenpunkte wird der Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Ein Verdienst, der dem Durchschnitt entspricht, ergibt einen Entgeltpunkt. Im Jahr 2025 wird ein Rentenpunkt in Deutschland 39,32 Euro wert sein. Bei 45 vollen Erwerbsjahren würden Rentnerinnen und Rentner bei einem Durchschnittsverdienst derzeit 1769,40 Euro monatlich erhalten.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
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Mit der geplanten Regelung würden Mütter für drei volle Jahre Erziehungszeit eines Kindes 117,96 Euro monatliche Rente erhalten. Zuvor erhielten Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 98,30 Euro monatlich. Die Rentenpunkte aus der Mütterrente werden bei Renteneintritt zu den erwerbsfähigen Jahren hinzuaddiert. Nach 40 erwerbsfähigen Jahren mit Durchschnittsverdienst und sechs angerechneten Jahren Kindererziehungszeit würden Mütter dann 1808,72 Euro monatliche Rente beziehen. (bk)

Rubriklistenbild: © Felix Kästle/dpa

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