Ab dem 1. Juli
Umfrage-Beben zu TV-Änderungen ab Juli: Massive Abwanderung von Kunden droht
Ab dem 1. Juli können Vermieter die Kabelfernseh-Gebühren nicht mehr auf Mieter umlegen. Das Ende des Nebenkostenprivilegs könnte Anbieter hart treffen.
Kassel – Ist in einem Mehrfamilienhaus ein gemeinsamer Kabelanschluss vorhanden, dürfen Hauseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen die Kabelgebühren bislang über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Dieses Vorgehen wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet und ermöglicht Vermietern bisher, die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Bewohner eines Gebäudes umzulegen, schreibt die Verbraucherzentrale.
Doch ab dem 1. Juli 2024 wird sich das ändern. An diesem Tag tritt eine Neuregelung in Kraft, die die Abrechnung von Kabelfernsehen betrifft. Sie resultiert aus einem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist. Momentan läuft noch eine Übergangsphase. Nach dem 30. Juni könnte eine herausfordernde Zeit für Kabelfernsehanbieter beginnen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) kürzlich mit Blick auf eine neue Umfrage berichtete.
TV-Änderungen ab Juli: Interesse an alternativen Übertragungswegen steigt
Die kürzlich vom Burda Verlag durchgeführte Umfrage „Screens in Motion“ zeigt, dass die bevorstehende Neuregelung der Abrechnung von Kabelfernsehverträgen im Juli zu einer erheblichen Neuausrichtung der Kunden hin zu alternativen Übertragungswegen führen könnte. Laut der Studie könnte das Auslaufen des Nebenkostenprivilegs auch viele Kunden mit Kabelfernsehverträgen dazu veranlassen, auf neue Übertragungswege umzusteigen und den Anbieter zu wechseln.
Im Rahmen der Studie befragte der Burda Verlag 2000 Menschen, ob sie bereit wären, auf traditionelle und teilweise kostenpflichtige Fernsehübertragungswege zu verzichten und stattdessen auf Streamingdienste oder Smart-TV-Apps umzusteigen. 40 Prozent der Befragten antworteten mit „Ja“. Im Vorjahr waren es 31 Prozent, und 2022 sagten in der repräsentativen Online-Studie 33 Prozent der damaligen Teilnehmer „Ja“.
Doch nicht nur der Anteil der Verbraucher, die bereit sind zu wechseln, ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um beachtliche neun Prozent gestiegen. Sondern auch die Zahl derjenigen, die konkret planen, den Anbieter zu wechseln. Diese ist von elf auf 14 Prozent gestiegen, so Marion Sperlich, Head of Research Market Media Insights im Burda-Verlag und Verantwortliche der Studie, gegenüber der dpa. „Befragt haben wir im März, die Wechselbereitschaft sollte seitdem weiter gestiegen sein. In den Vorjahren waren das nur Lippenbekenntnisse.“
Smart-TVs bei Verbrauchern immer beliebter – „Leute sind also gewappnet“
Die Zahl wechselwilliger Kabelfernsehen-Kunden sei zwar über längere Zeit konstant geblieben, so Sperlich. Allerdings hätten die Kunden ihre Wechselvorhaben nicht in die Tat umgesetzt. Aber jetzt sehe das anders aus. „Jetzt passiert etwas“, beschreibt Sperlich die erneut gestiegene Wechselbereitschaft vieler Kabelfernsehkunden.
Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit dem Trend, dass Inhalte zunehmend online konsumiert werden, so die Expertin. „Wenn wir uns die Gerätenutzung in den letzten Jahren anschauen, zeigt sich, dass Smart-TV mittlerweile absolut mehrheitsfähig ist. 71 Prozent der Haushalte besitzen ein Smart-TV-Gerät“. Ein Anstieg um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Da sind die Leute also gewappnet. Zusätzlich können natürlich die entsprechenden Sticks oder Receiver genutzt werden“, stellt Sperlich fest.
Ab dem 1. Juni: Verbraucher haben freie Wahl beim TV
Wenn das Nebenkostenprivileg am 1. Juli als Option für Immobilienbesitzer wegfällt, bedeutet das auch, dass die oft übliche Form des Fernsehens in Mietshäusern dann nicht mehr automatisch zur Verfügung steht. Mieterinnen und Mieter haben ab diesem Zeitpunkt freie Wahl, welchen Empfangsweg sie in Zukunft nutzen möchten. Sie könnten beispielsweise einen individuellen Vertrag mit einem Kabelfernsehanbieter abschließen oder auf andere Übertragungswege wie Internetfernsehen, Antenne oder Satellit umsteigen. (fh)
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