Wohnungsnot in Deutschland

Sozialwohnung zu teuer für Bürgergeld-Empfänger? Gericht fällt wichtiges Urteil

Sozialwohnungen kosten häufig mehr das, was für Bürgergeld-Empfänger als angemessen gilt. Das Amt muss teils auch die höheren Mieten zahlen.

Berlin – In vielen deutschen Städten wird es zunehmend schwieriger, eine erschwingliche Wohnung zu finden, da die Mietpreise kontinuierlich steigen. Auch Sozialhilfeempfänger, deren Miete übernommen wird, sind davon betroffen. Obwohl es eine festgelegte Mietobergrenze gibt, entschied ein Gericht, dass diese nicht immer pauschal angewendet werden kann. In bestimmten Fällen müsse auch eine höhere Miete übernommen werden.

In vielen deutschen Städten ist es schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein Gericht hat deshalb entschieden, dass für Sozialwohnungen keine pauschale Mietgrenze gilt. (Symbolbild)

Das Urteil des Sozialgerichts bezieht sich auf einen Fall, der fast ein Jahrzehnt zurückliegt. Eine Bürgergeldempfängerin aus Berlin wohnte in einer Wohnung mit einer Miete von 640 Euro. Das Jobcenter hielt jedoch nur eine Miete von 480 Euro für angemessen, schreibt das Portal gegen-hartz. Diese Differenz von 160 Euro monatlich entstand durch eine behördliche Ausführungsschrift, die die Mietgrenze anhand der durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment festlegt. Die Mehrkosten übernehmen die Sozialhilfe-Empfänger dann oft selbst. Eine weitere finanzielle Belastung, zumal das Geld für Bürgergeld-Empfänger ohnehin knapp bemessen ist.

Ein Gerichtsurteil stellt die Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger infrage

Das Jobcenter argumentierte, dass in Berlin genügend Wohnungen verfügbar seien, die die Mietgrenze nicht überschreiten würden. Das Gericht fand diese Argumentation jedoch nicht überzeugend. In Deutschland verschärft sich die Wohnungsnot zunehmend. Ein Bericht der zuständigen Senatsverwaltung zeigt, dass etwa 76.000 Haushalte in einer ähnlichen Lage sind, da ihre Miete über der Grenze des Jobcenters liegt.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die berechneten Werte nicht mit den tatsächlichen Marktbedingungen übereinstimmen. Die Existenz von sozialem Wohnraum bedeute nicht, dass dieser auch tatsächlich zur Miete verfügbar sei. Unter diesen Umständen sei es nicht möglich, eine pauschale Mietgrenze festzulegen. Das Landgericht bestätigte später dieses Urteil. Das bedeutet, wenn kein Wohnraum zur festgelegten Mietgrenze verfügbar ist, muss auch ein höherer Preis übernommen werden.

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Wohnungsnot in Deutschland: Sozialgerichte hebeln Mietgrenzen aus

Sozialhilfe-Empfängern wird die Miete nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und keine eigenen Immobilien vorhanden sind, kann das zuständige Amt einen Wohnberechtigungsschein ausstellen, um eine Sozialwohnung zu beantragen. Die Einkommenshöhe und die Größe der Sozialwohnung richten sich nach der Haushaltsgröße.

Das System steht jedoch immer wieder in der Kritik. Einerseits trägt das Sozialamt sogar manchmal die Renovierungskosten. Andererseits kosten Sozialwohnungen die Steuerzahler jährlich mehrere Milliarden Euro. (kiba)

Rubriklistenbild: © Fredrik von Erichsen/dpa

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