Mehrere Produkte betroffen
Rückruf wegen Explosionsgefahr: Apfelschorle von Netto und Edeka betroffen
Verbraucher aufgepasst: Eine Apfelschorle, die bei Edeka und Netto verkauft wird, stellt eine erhebliche Verletzungsgefahr dar.
Hamm - Wenn Softdrinks und Saftschorlen als Kalorienbomben in Verruf sind, dann ist zumeist der hohe Zuckergehalt schuld. Bei einer vorwiegend bei Edeka und Netto vertriebenen Apfelschorle besteht nun aber wortwörtlich die Gefahr, dass sie zur „Bombe“ wird. Wie der Hersteller informiert, ist das Getränk deshalb von einem Rückruf betroffen.
Getränke-Rückruf bei Edeka und Netto: Apfelschorle droht zu bersten
Die Refresco Deutschland GmbH hat eine dringende Rückrufaktion für ihre Apfelschorle-Produkte „GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ und „StarDrink Apfelschorle“ gestartet. Die betroffenen Artikel sind in 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastikflaschen (PET) im Supermarkt erhältlich. Das „GUT&GÜNSTIG“-Produkt wird hauptsächlich bei Edeka und Marktkauf bundesweit verkauft, während die „StarDrink Apfelschorle“ bei Netto Marken-Discount, mit Ausnahme des Saarlandes, ebenfalls bundesweit erhältlich ist.
Produkte aus den Regalen von Edeka und Marktkauf mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) sind betroffen:
- GUT&GÜNSTIG Apfelschorle (0,5l PET Flasche) – MHD: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
- GUT&GÜNSTIG Apfelschorle (1,5l PET Flasche) – MHD: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24
Die bei Netto verkauften Apfelschorlen mit folgendem MHD werden zurückgerufen:
- StarDrink Apfelschorle (0,5l PET Flasche) – MHD: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
- StarDrink Apfelschorle (1,5l PET Flasche) – MHD: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24
Ein aktueller Rückruf gilt derzeit auch für Produkte von Maggi und Thomy. Zudem drohen beim Verzehr eines Wurst-Produkts von Rewe Durchfall und Erbrechen.
Wegen möglicher Verunreinigung mit Hefen: Bei Apfelschorlen besteht Explosionsgefahr.
Der Hersteller weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Getränke möglicherweise mit Hefen verunreinigt sind. Diese Hefen können einen Gärungsprozess auslösen, der zu einem Druckaufbau in den Flaschen und einer Trübung des Getränks führen kann. Unter ungünstigen Bedingungen kann dies dazu führen, dass die Flaschen bersten und die Apfelschorle unter dem Druck regelrecht explodieren kann. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für Verletzungen der Verbraucher dar.
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Es wird dringend empfohlen, Flaschen, die aufgebläht sind oder deren Inhalt trüb ist, nicht zu öffnen. Diese sollten sofort und vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten aus Vorsichtsmaßnahmen nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.
Wie Refresco weiter mitteilt, seien die entsprechenden Apfelschorlen bereits aus dem Verkauf genommen worden. Kundinnen und Kunden, die die betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten. Das gilt auch für mehrere Babybrei-Gläschen von Alete und Alnatura, in denen Schimmelpilze gefunden worden sind. Der Verzehr kann Organe gefährden.
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