Mülltrennung

Neue Gesetze ab 2025 bringen strengere Regeln für Biomüll

Neue Gesetze verändern 2025 die Entsorgung von Biomüll. Bei Verstößen drohen unterschiedliche Konsequenzen, darunter ungeleerte Tonnen und Bußgelder.

Hamm – Mit dem Beginn des Jahres 2025 werden sich Verbraucher auf eine Reihe neuer Vorschriften in verschiedenen Lebensbereichen einstellen müssen. Eine davon betrifft die Biomülltonne, da bei der Mülltrennung oft Fehler unterlaufen und viele Haushalte Materialien in der falschen Tonne entsorgen. Metalle, Plastik und ähnliche Stoffe können bei der Verarbeitung von Biomüll erhebliche Probleme verursachen.

Neue Gesetze ab 2025: Strengere Regeln für Biomüll

Ab dem 1. Mai 2025 wird eine neue Regelung in Kraft treten, die besagt, dass Bioabfälle nur noch einen Fremdstoffanteil von einem Prozent enthalten dürfen. Bei einem Anteil von mehr als drei Prozent könnten die Besitzer der betroffenen Tonnen mit Konsequenzen rechnen.

Entsorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, Tonnen, die gegen die vorgeschriebene Mülltrennung verstoßen, einfach an der Straße stehen zu lassen. Darüber hinaus könnten in Zukunft auch Bußgelder verhängt werden, wie die ARD-Sendung Brisant berichtet. Die genaue Höhe ist noch nicht festgelegt, aber bereits jetzt können Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Strafen von bis zu 2500 Euro geahndet werden. Auch für die Entsorgung von Alttextilien wird 2025 eine neue Regelung in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich die Verbraucher auf strengere Kontrollen einstellen. In vielen Landkreisen werden diese bereits durchgeführt. Im Landkreis Heilbronn (BaWü) arbeitet der Abfallkonzern Alba beispielsweise bereits mit einem sogenannten Detektorfahrzeug: „Diese stellen mögliche Metalle in den Biotonnen fest und blockieren bei Bedarf die Schütteinrichtung, sodass die Tonne nicht entleert werden kann“, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Biomülltonnen können auch kontrolliert werden

Viele Gemeinden führen stichprobenartige Kontrollen durch, aber auch größere Aktionen sind möglich. Im Rems-Murr-Kreis wurden beispielsweise rund 30.000 Biomülltonnen kontrolliert.

Wenn der Fremdstoffanteil zu hoch ist, kann der Biomüll nicht mehr angemessen weiterverarbeitet werden. Laut Angaben des Europäischen Wirtschaftsdienstes gehen dadurch jährlich etwa 92.000 Tonnen Kompost verloren. Durch eine korrekte Mülltrennung könnten etwa 69.000 Menschen mehr mit Energie aus Bioabfall versorgt und 25.600 Tonnen CO₂ eingespart werden.

Was gehört nicht in den Biomüll?

Die genauen Vorschriften, welche Stoffe entsorgt werden dürfen, legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Laut einer Liste des Bundesumweltministeriums gehören bestimmte Stoffe jedoch nicht in den Biomüll:

  • Asche
  • Exkremente von Tieren
  • Glas
  • Gummiartikel
  • Holzreste, behandelt
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • Kohlepapier
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Putzlappen und -tücher
  • Textilien
  • Ton, Keramik, Glas, Metall
  • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff Aluminium,
  • Watte, Wattestäbchen

Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig

Es ist ein gelber Sack zu sehen.
Es ist ein Altglas-Container zu sehen.
Es sind alte Zeitungen zu sehen.
Es ist ein Biomüll-Container zu sehen.
Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig

Das Stuttgarter Umweltministerium geht derzeit von einem Fremdstoffanteil im Biomüll zwischen 2,3 und 2,6 Prozent aus. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) schätzt den Anteil auf vier Prozent, während der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sogar von bis zu fünf Prozent ausgeht. (bk/dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/W. Wirth

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