Achtung Strafe
Was nach 22 Uhr verboten ist: Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen
Sind Sie eine Nachteule? Dann seien Sie achtsam. Denn viele Dinge sind verboten nach 22 Uhr. Halten Sie sich nicht daran, kann es teuer werden.
Hamm - So einiges ist nach 22 Uhr nicht mehr erlaubt. Denn von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt Nachtruhe – das ist gesetzlich in den Bundesländern, wie auch in NRW, geregelt. Mittagsruhe ist dort zwischen 13 und 15 Uhr. Hält man sich nicht daran, drohen saftige Bußgelder – und zwar in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro. Und damit das Konto am Ende des Monats nicht leer ist, sollten Sie aufpassen, was man am späten Abend wirklich macht.
Nach 22 Uhr ist einiges verboten – bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
Während der Nachtruhe geht es vor allem darum, Lärmbelästigung und Ruhestörung der Nachbarn zu vermeiden. Die Ruhezeit gilt übrigens an Sonntagen sowie an Feiertagen den ganzen Tag. Nachts darf die Zimmerlautstärke 30 Dezibel nicht überschreiten. Je nach Hellhörigkeit des Hauses kann die Schwelle aber geringer sein. Darauf sollten Sie während der Nachtruhe verzichten:
- Handwerks-Arbeiten: Heimwerken – bohren, hämmern, sägen – kann richtig laut sein. Vor allem in Wohngebieten kann handwerkliches Arbeiten zur Lärmbelästigung werden. Je nach Fall muss ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bezahlt werden.
- Rasenmähen: Rasenmähen kann besonders viel Lärm verursachen, wie auch Motorsägen oder Laubbläser. Laut dem aktuellen Bußgeld-Katalog ist Rasenmähen nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends erlaubt – an Werktagen von montags bis samstags. Auch in der Mittagsruhe darf der Rasen nicht gemäht werden. Ruhestörungen durch Lärm von Gartenarbeiten können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Im Sommer sollte man seinen Rasen zudem vor Hitze schützen.
- Staubsaugen: Ordnung ist zwar wichtig, aber Staubsaugen überschreitet immer die Grenze von 30 Dezibel. Selbst leise Staubsauger erreichen noch eine Lautstärke von 60 Dezibel. Herkömmliche sogar bis 80 Dezibel – also wirklich sehr laut.
- Waschen und Spülen: Ähnliches gilt für Wasch- und Spülmaschinen. Im Schleudergang sind die Maschinen selten leiser als 70 Dezibel. Übrigens: Wenn die Waschmaschine stinkt, gibt es einfache Tipps, die helfen.
- Hundegebell: Auch der eigene Hund muss ruhig sein. In der Nacht ist Hundegebell Ruhestörung. Auch über Tag darf er nicht länger als zehn Minuten bellen. Über den Tag verteilt nicht mehr als 30 Minuten.
Von Lärm belästigt? Das können Sie tun
Es ist ärgerlich, wenn man nicht zur Ruhe kommt, weil der Nachbar zu laut ist. Hält er sich nicht an die Ruhezeiten – auch nach einem freundlichen Hinweis nicht –, kann eine Anzeige beim Ordnungsamt gestellt werden. Das gehört in die Anzeige:
- Bei Hundegebell: Dokumentation über mehrere Wochen, um Ruhestörung zu rechtfertigen.
- Datum und Zeit der Lärmbelästigung aufschreiben.
- Namen und Anschriften weiterer Nachbarn, die sich belästigt fühlen und somit zu Zeugen werden.
- Art des Lärms und die Intensität beschreiben.
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