Verbraucherschützer warnen
Nächste Beschwerdewelle gegen US-Konzern Meta – Illegale Verwendung persönlicher Daten?
Die dritte Beschwerde innerhalb kurzer Zeit: Internetkonzern Meta wird wegen Datenmissbrauch angeklagt. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück.
München – „Triff eine Auswahl zum Thema Werbung.“ Seit Anfang November dürfte diese Option für jeden Nutzer von Facebook und Instagram in Europa verfügbar sein. Die Entscheidung besteht darin, entweder Geld zu bezahlen oder personalisierte Anzeigen zu erhalten. Um keine Werbung mehr zu sehen, ist ein monatlicher Betrag von mindestens 9,99 Euro erforderlich, was zu einer starken Empörung führte. „Während das Abo läuft, werden die Nutzerinformationen nicht für Werbung genutzt“, versichert der Internetriese Meta, dem auch WhatsApp und Messenger gehören. Aber für welche anderen Zwecke?
Beschwerden gegen US-Konzern Meta: Illegale Verwendung der Daten?
Wie der europäische Dachverband der Verbraucherzentralen (Beuc) bekannt gab, setzen Verbraucherschützer sich gegen die angeblich illegale Nutzung von Nutzerdaten durch den Konzern Meta ein. Der Vorwurf lautet: Nutzer werden durch das Bezahlsystem gezwungen, ihre Daten freizugeben.
Beuc betonte, dass das Abonnement als Tarnung für Datenschutzverstöße diene. Meta greife auf „alle erdenklichen Daten über die Aktivitäten, den Standort, die Persönlichkeit, das Verhalten, die Einstellungen und die Emotionen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ zurück. Diese Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken verstoße gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), so die Verbraucherschützer.
Acht Länder aus Europa reichen Beschwerden ein
Verbraucherschützer aus acht Ländern, darunter Dänemark, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Slowenien und Tschechien, reichten laut dem Dachverband Beuc eine Klage ein. Dies stellt die dritte Welle von Beschwerden gegen den US-Konzern Meta seit der Einführung des Bezahlmodells dar. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2028 in Kraft ist, schreibt vor, dass Unternehmen persönliche Daten nur dann verwenden dürfen, wenn sie für die Vertragsabwicklung erforderlich sind oder wenn eine Einwilligung vorliegt. Darüber hinaus hat jeder das Recht auf Auskunft (einmal im Jahr kostenlos), das Recht auf Berichtigung und Vervollständigung sowie das Recht auf Löschung.
Abmahnung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Vorwürfe wurden von Meta selbst zurückgewiesen, unter der Begründung, dass das Abonnement-Konzept im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehe.
Seit der Einführung im November 2023 hat auch die Verbraucherzentrale NRW Maßnahmen gegen den Betreiber ergriffen und dabei einen ersten Erfolg erzielt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Meta erlassen. In einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale heißt es: „Die Bestell-Buttons für die Abos entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften“.
Auch WhatsApp verbessert seit geraumer Zeit seinen Datenschutz. So führte der Messenger zuletzt eine Screenshot-Sperre für bestimmte Bereiche ein. Doch die neuen Features haben auch eine Schattenseite. So wird auf einigen Smartphones die App nicht mehr unterstützt.
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