Neues für Verbraucher
Änderungen im Juli 2023: Rentenerhöhung, Bürgergeld und E-Rezept
Der Juli 2023 bringt viele Änderungen mit sich. Die Rente wird erhöht, das Bürgergeld angepasst und das E-Rezept eingeführt. Alle Infos in der Übersicht.
Hamm – Der 1. Juli 2023 bringt für die Menschen in Deutschland einige Änderungen: Die Rente wird erhöht, das Bürgergeld angepasst und das E-Rezept wird eingeführt. Aber das ist nicht alles: Eine Übersicht aller Änderungen im Juli 2023 hat wa.de aufbereitet.
Änderungen im Juli 2023: Rente wird erhöht
Am 1. Juli 2023 erhalten die etwa 21 Millionen Rentner in Deutschland eine Erhöhung ihrer Rentenbezüge. Die Rentenerhöhung beträgt im Westen 4,39 Prozent und im Osten 5,86 Prozent. Eine Tabelle zeigt, um wie viel der Betrag pro Monat steigen wird. Trotz Rentenerhöhung verlieren Tausende jedoch Geld - aus einem Grund.
Änderungen im Juli 2023: Bürgergeld wird erhöht
Weg mit Hartz IV, her mit Bürgergeld. Die Reform des Arbeitslosengeldes war eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Am 1. Juli treten nun ein paar Änderungen in Kraft. Eine der wichtigsten betrifft Erwerbstätige mit geringen Einkommen, sogenannte Aufstocker, die Bürgergeld als ergänzende Zuwendung erhalten. Für sie gibt es gute Nachrichten, denn die Freibeträge steigen.
Änderungen im Juli 2023: E-Rezept wird eingeführt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, das deutsche Gesundheitswesen digitaler zu machen. Dazu soll das E-Rezept dienen. Ab dem 1. Juli sollen Patienten erstmals mit ihrer Versichertenkarte das vom Arzt ausgestellte Rezept in Apotheken digital abrufen können. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. Lauterbach betonte, dass das E-Rezept bereits in der Datenbank vorliegt, wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in die Lesegeräte der Apotheken stecken. Dies markiert den Beginn der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium kann das E-Rezept auf verschiedene Arten genutzt werden, zum Beispiel über eine E-Rezept-App auf dem Smartphone.
Änderungen im Juli 2023: Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Die Kosten für stationäre und ambulante Pflege steigen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung beschlossen, eine Reform der Pflegeversicherung einzuführen. Die erste Änderung tritt am 1. Juli in Kraft, wobei der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent erhöht wird (Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent). Eltern profitieren von reduzierten Beiträgen. Je nach Anzahl der Kinder verringert sich auch der Beitragssatz entsprechend. Der Anteil für Arbeitgeber beträgt weiterhin 1,7 Prozent (zuvor: 1,525 Prozent). Die steigenden Beiträge werden voraussichtlich direkte Auswirkungen auf das Netto-Gehalt haben. Die genauen Daten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Diese Beitragssätze zur Pflegeversicherung gelten ab 1. Juli | |
|---|---|
| Mitglieder ohne Kinder | 4 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent) |
| Mitglieder mit einem Kind | 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmeranteil: 1,7 Prozent) |
| Mitglieder mit zwei Kindern | 3,15 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,45 Prozent) |
| Mitglieder mit drei Kindern | 2,90 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,2 Prozent) |
| Mitglieder mit vier Kindern | 2,65 Prozent (Arbeitnehmeranteil 0,95 Prozent) |
| Mitglieder mit fünf und mehr Kindern | 2,40 Prozent (Arbeitnehmeranteil 0,7 Prozent) |
| Arbeitgeberanteil | 1,7 Prozent |
Die Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Änderungen im Juli 2023: Rückkehr zu alter Regelung bei Kurzarbeitergeld
Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden schwierigen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Ende Juni laufen die vereinfachten Regelungen aber aus. Ab Juli gelten damit wieder die alten Regelungen zur Kurzarbeit.
Änderungen im Juli 2023: Gasspeicherumlage steigt
Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 59 Cent pro Megawattstunde. Ab dem 1. Juli wird sie jedoch doppelt so hoch sein. Die Trading Hub Europe GmbH, die im deutschen Gasmarkt für das Marktgebiet verantwortlich ist, hat beschlossen, die Gasspeicherumlage auf 1,45 Euro pro Megawattstunde festzulegen. Nach einer Modellrechnung bedeutet das für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 20 Megawatt zusätzliche Kosten von knapp 20 Euro pro Jahr. Die Umlage wurde im vergangenen Jahr eingeführt, nachdem der Bund während der Gaskrise Vorgaben für die Füllstände der Speicher in Deutschland festgelegt hatte.
Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa