19. Januar 2025

Führerschein-Umtausch: Frist im Januar zu verpassen, kann teuer werden

Viele müssen ihren alten Führerschein gegen einen neuen tauschen. Wer eine wichtige Frist verpasst, muss mit Konsequenzen und einer Strafe rechnen.

Hamm – Eine der größten Umtausch-Aktionen Deutschlands geht in die nächste Runde. Seit Jahren werden in Deutschland alte Führerscheine gegen neue nach EU-Standard eingetauscht. Die alten Lappen müssen weichen, stattdessen gibt es künftig für alle die kleinen aus Plastik. Weil es sich um Millionen Dokumente handelt, erfolgt das Auswechseln über Jahre. Im Januar 2025 endet für viele die nächste Frist. Und wer sie versäumt? Muss mit Konsequenzen rechnen.

Führerschein-Umtausch ist Pflicht: Was droht, wenn Frist verstrichen wird

Der Umtausch betrifft die bis Ende 1998 ausgestellten grauen und rosafarbenen „Lappen“ sowie die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben Scheckkartenführerscheine. Alle Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden. Eine Übersicht zeigt, welche Führerscheine bis wann umgetauscht sein müssen.

Die nächste Frist für den verpflichtenden Umtausch endet am 19. Januar 2025 für eine große Altersgruppe. Bis dahin müssen alle 1971 oder später geborenen Führerschein-Inhaber ihre Papierführerscheine ausgetauscht haben. Wer nach dem Stichtag 19. Januar 2025 bei der Polizeikontrolle noch einen Papierführerschein vorzeigt, riskiert Ärger – es sei denn, er oder sie wurde vor 1953 geboren, dann gilt eine Ausnahme-Umtauschfrist bis 2033.

Ab dem 20. Januar 2025 sind die rosafarbenen Lappen auf einen Schlag offiziell abgelaufen. Zeigen Sie einen solchen bei der Kontrolle vor, kann die Polizei eine Verwarnung aussprechen und ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro verhängen. Wichtig zu wissen: Ein abgelaufenes Dokument bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Deutlich unangenehmer wird es, wenn man mit abgelaufenen Winterreifen erwischt wird.

Bei Fahren mit abgelaufenem Führerschein drohen 10 Euro Bußgeld

Das alles muss nicht sein. Der Umtausch des Führerscheins ist nicht allzu kompliziert, allerdings muss jeder und jede selbst aktiv werden. Sie müssen zur Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Um den rosa Führerschein umschreiben zu lassen ist keine erneute Fahrprüfung erforderlich. Für den Umtausch benötigt wird:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • biometrisches Passfoto,
  • aktueller Führerschein,
  • eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein an einem anderen Ort ausgestellt wurde.

Die Kosten für den neuen EU-Führerschein liegen je nach Ort zwischen 25 und etwas über 30 Euro. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins vor der Frist ist übrigens jederzeit möglich. Grundsätzlich ist es ratsam, sich nicht erst auf den letzten Drücker um einen Termin zu bemühen. Im Januar ist der Run auf die Termine meist groß.

Rubriklistenbild: © APress/IMAGO

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