Dreiste Masche
GEZ-Abzocke – fast 100.000 Menschen tappen in Rundfunkgebühr-Betrugsfalle
Eine Firma hat mit einer vermeintlichen Service-Seite zur Rundfunkgebühr offenbar knapp 100.000 Verbraucher geprellt. Für Geschädigte gibt es aber gute Nachrichten.
Hamm – Die Pflicht zur Entrichtung der „Rundfunkgebühr“ stellt für viele eine unangenehme Verpflichtung dar. Im Jahr 2021 hat sich der zu entrichtende Beitrag erhöht. Nur in Ausnahmefällen kann man sich von dieser Pflicht befreien lassen. Sie gilt für jeden Einzelnen. Bei einem Umzug oder einer Änderung der Bankverbindung ist es notwendig, dies der zuständigen Stelle zu melden.
GEZ-Abzocke: Fast 100.000 Menschen tappen in Rundfunkgebühr-Betrugsfalle
Doch an wen sollte man sich wenden? Bei einer Google-Suche nach „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ“ wird aktuell eine gesponserte Seite als erstes angezeigt: www.service-rundfunkbeitrag.de. Diese wird von der SSS-Software Special Service GmbH betrieben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben bekannt gegeben, dass sie das Unternehmen mit Sitz in Horhausen im Westerwald abgemahnt haben.
Der Vorwurf lautet: „Für die bloße automatisierte Übermittlung der von Kunden eingegebenen Daten wird ein Entgelt von 29,99 Euro berechnet.“ Aus Sicht des vzbv wird der Preis nicht klar und gesetzeskonform angezeigt. Bis Mitte Juli 2024 sind laut Verband über 90.000 Verbraucher in diese Falle getappt. Das Unternehmen könnte damit insgesamt rund 2,7 Millionen Euro eingenommen haben.
Um viel Geld zu erbeuten, haben Kriminelle eine neue Masche gefunden. Die Sparkasse macht jetzt auf das sogenannte „Shoulder Surfing“ aufmerksam. Auch Netflix-Kunden müssen aktuell eine neue Betrugsmasche fürchten. Wer bei der E-Mail jedoch genau hinschaut, kann die Fälschung erkennen.
Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche
Im Gegensatz dazu ist dieser Dienst auf der offiziellen Beitragsservice-Seite von ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos. „Dies erfüllt den Wuchertatbestand beziehungsweise ist jedenfalls als wucherähnlich anzusehen“, so der vzbv in Bezug auf das abgemahnte Portal.
Darüber hinaus ist der vzbv der Ansicht, dass es auch hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Seite zu rechtswidrigen Vorgängen gekommen ist. Bis zur Anpassung am 28. Juni 2024 hätten Verbraucher durch ihre Zustimmung automatisch auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet. Diese Belehrung sei jedoch fehlerhaft und nicht ordnungsgemäß erfolgt und daher nichtig, so die Verbraucherschützer.
Unternehmen beugt sich anscheinend Druck – Hoffnung für Rundfunkgebühr-Opfer
Die Abmahnung hat offenbar bereits Wirkung gezeigt, wie der vzbv berichtet. Die SSS-Software Special Service GmbH wird demnach viele Widerrufe akzeptieren und Geld zurückzahlen. Zumindest denjenigen, die mit der ersten Version der AGB unwissentlich in Schwierigkeiten geraten sind. Diese können laut vzbv einen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de einreichen.
Für diejenigen, die ab dem 28. Juni 2024 Formulare auf der Seite ausgefüllt haben und denen dann eine Rechnung ins Haus flatterte, empfiehlt der vzbv, diesen vermeintlichen Anspruch mit einem Musterbrief zurückzuweisen. Für den Fall, dass das Unternehmen auf Zahlungen besteht, plant der Verband eine Sammelklage.
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