Nach der Ernte
Kartoffeln auf Feldern stoppeln: Was das ist und ob es legal ist
Viele Menschen zieht es zum Stoppeln von Kartoffeln oder Zwiebeln auf die Felder. Aber was hat es damit auf sich? Es droht sogar ein Bußgeld.
Hamm - Wenn die Kartoffelernte im vollen Gange oder schon vorüber ist, zieht es auch viele Menschen, die eigentlich nichts mit der Ernte zu tun haben, auf die Kartoffelfelder – um zu stoppeln. Das Einsammeln von Kartoffeln war besonders nach dem Krieg stark in Mode und ist immer noch bei vielen beliebt. Was viele jedoch nicht auf dem Schirm haben: Das Ganze ist gesetzlich gar nicht erlaubt.
Kartoffeln auf Feldern stoppeln: Was ist das und ist es erlaubt?
Wer stoppelt, geht über abgeerntete Felder und sammelt die übriggebliebenen Feldfrüchte ein. Dabei handelt es sich meist um Kartoffeln, aber auch Zwiebeln oder Möhren werden gestoppelt. Den Begriff kann man schon fast als historisch betrachten. Während des Krieges halfen viele Menschen den Bauern bei der Kartoffelernte auf den Stoppelfeldern. Als Dank durften sie die übrig gebliebenen Kartoffeln von den Feldern einsammeln. Der Begriff hat sich bis heute vor allem bei den Landwirten gehalten, erklärt das Fachmagazin Argrarheute.
Rechtlich gesehen ist das Stoppeln jedoch nicht erlaubt. Denn: Stoppeln ist Diebstahl, wenn auch in minderschwerer Form. „Viele vergessen dabei aber, dass es sich bei einem Acker um ein fremdes Grundstück handelt“, schreibt die Ergo Versicherung. Das liegt unter anderem daran, dass Äcker und Felder meist weder durch Zäune noch Hecken begrenzt sind. Grundsätzlich gilt aber: Allein der Eigentümer darf entscheiden, wer das Grundstück betreten darf.
Kartoffeln Stoppeln: „Diebstahl geringwertiger Sachen“
In Deutschland fällt das Stoppeln unter Paragraf 248a des Strafgesetzbuches (StGB), „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen“. Das meint laut Bundesgerichtshof Sachen, die weniger als 25 Euro wert sind.
In der Praxis wird das Stoppeln aber vielfach geduldet. „Meist scheitert eine Strafanzeige daran, dass der Landwirt die Täter nicht dingfest machen kann“, schreibt die Ergo. Manchmal ist das Stoppeln jedoch für die Bewirtschaftung der Felder sogar erwünscht. Wer also vorhat, Kartoffeln und Co. zu stoppeln, fragt am besten vorab um Erlaubnis, um späteren Ärger vorzubeugen.
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