Straßenverkehr
Bei Rot über die Ampel fahren – das ist in drei Situationen erlaubt
Bei Rot über die Ampel zu fahren, ist gefährlich und verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen Sie tatsächlich „über Rot“ fahren dürfen.
Hamm - Ein Rotlichtverstoß ist ziemlich teuer. Wer als Autofahrer erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. In schweren Fällen droht sogar ein Fahrverbot. Es gibt aber Ausnahmen.
Bei Rot über die Ampel fahren – in manchen Situationen ist das erlaubt
Die erste Situation, in der bei Rot über die Ampel gefahren werden darf, dürften wohl die meisten Verkehrsteilnehmer kennen: Wenn sich ein Grünpfeilschild neben einer Ampel befindet, darf trotz Rotlicht rechts abgebogen werden. Wichtig ist allerdings, dass Auto-, Lkw- und Zweiradfahrer vorher an der Haltelinie stoppen – nicht erst kurz vor der Kreuzung – und überprüfen, ob sie gefahrlos abbiegen können. Das ist vor allem wichtig, da möglicherweise Fußgänger die Straße kreuzen, weil die Ampel für sie grün ist.
Wann bei Rot über die Ampel fahren erlaubt ist: Einsatzfahrzeuge nähern sich
Die zweite Situation ist schon durchaus seltener, kommt aber immer wieder im Straßenverkehr vor: Eine rote Ampel darf überfahren werden, wenn Platz für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn gemacht werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass der Verkehrsteilnehmer anders nicht ausweichen kann. Die Haltelinie sollte dann vorsichtig überfahren werden. Der ADAC rät: „Nachdem die Einsatzfahrzeuge passiert haben, wartet ihr hinter der Haltelinie auf Grün oder fahrt wieder zurück, falls möglich.“
Wann über Rot fahren erlaubt ist: Die Ampel ist kaputt
Die dritte Situation, in der es eine Ausnahme beim Rotlichtverstoß gibt, ist eine defekte Ampel. „Schaltet die rote Ampel auch nach längerer Zeit nicht wieder auf Grün, ist die Ampel vermutlich kaputt“, schildert der ADAC. In diesem Fall darf ein Verkehrsteilnehmer nach „ausreichender Wartezeit“ vorsichtig in die Kreuzung fahren. Der ADAC gibt als Richtlinie für die Wartezeit drei bis fünf Minuten an.
Wem das jetzt sehr kurz vorkommt, der sollte demnächst mal auf die Uhr schauen, wenn er vor einer roten Ampel steht. Oft kommt einem die Wartezeit deutlich länger vor als sie in Wirklichkeit ist. Verkehrsteilnehmer sollten also geduldig sein und nicht zu voreilig davon ausgehen, dass eine Ampel defekt ist. Sonst droht ein Rotlichtverstoß.
Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen




Wegen Einsatzfahrzeug über Rot gefahren – und geblitzt worden?
Apropos Rotlichtverstoß: Wer einem Einsatzfahrzeug Platz auf der Straße macht und dabei bei Rot über die Ampel fährt, muss kein Bußgeld befürchten, auch wenn er etwa von einem Ampel- bzw. Rotlichtblitzer erwischt wurde.
Alle Einsatzfahrten von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr werden protokolliert. Verkehrsteilnehmer sollten sich allerdings auch am besten die Kreuzung und genaue Uhrzeit des Vorfalls notieren, falls doch ein Bußgeldbescheid kommt. Dann hat man alle Argumente auf seiner Seite.
Ein großer Irrtum herrscht übrigens über die gelbe Ampel. Fast jeder Autofahrer macht täglich einen Fehler – und riskiert ein Bußgeld.
Rubriklistenbild: © Stefan Sauer/dpa