Was Betroffene angeben müssen
Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Erbschaften können Sozialleistungen gefährden
Wenn Bürgergeld-Empfänger erben, haben sie zwar gewissen finanziellen Schutz, müssen aber mit Folgen rechnen - andernfalls drohen Leistungskürzungen.
Berlin – Die Rechtslage für Bürgergeld-Empfänger, die eine Erbschaft antreten, hatte sich wegen einer weitreichenden Neuerung im Juli 2023 fundamental geändert. Was zunächst wie ein Lottogewinn wirkt, entwickelt sich rasch zu einer vielschichtigen sozialrechtlichen Problematik. Insbesondere bei geerbten Immobilien sehen sich die Betroffenen enormen Schwierigkeiten gegenüber.
So wirkt sich eine Erbschaft auf Leistungen beim Bürgergeld aus
Mit Einführung des Bürgergelds 2023 kam auch eine bedeutsame Neuerung: Erbschaften werden seither nicht mehr dem Einkommen, sondern dem Vermögen zugerechnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klassifiziert eine Karenzzeit, in den ersten zwölf Monaten bleiben Vermögenswerte bis 40.000 Euro für die erste Person sowie jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Nach Ende dieser Periode sinkt der Freibetrag auf 15.000 Euro je Person.
Wer als Bürgergeld-Empfänger eine Weiterbildung macht, kann sich auf diese Entscheidung stützen.
Friedrich Merz: Bierdeckel, Blackrock und schließlich Bundeskanzler




Das Portal gegen-hartz.de macht deutlich, dass diese Regelung für einmalige Erbschaftsleistungen Anwendung findet, wozu ebenfalls Pflichtteilsforderungen und Vermächtnisse gehören. Regelmäßige Zuwendungen dagegen werden als Einkommen bewertet.
Das Erben bringt jedoch zusätzliche Probleme mit sich. Das Portal demonstriert die Schwierigkeiten an einem charakteristischen Beispiel: Eine Familie kommt in den Besitz eines mehr als einhundert Jahre alten, dringend renovierungsbedürftigen Einfamilienhauses. Sämtliche Erbberechtigte beziehen Jobcenter-Leistungen und verfügen wahrscheinlich über keine Rücklagen für Sanierungsarbeiten. Übrigens: Eine dreiste Geschichte von Nebeneinkünften einiger Bürgergeld-Empfänger machte gerade die Runde.
Sobald der Erbschein vorliegt, kontaktiert das Bauordnungsamt die neuen Eigentümer aber mit eiligen Auflagen zur Gebäudeerhaltung. Überschreitet der Erbschaftswert die Freigrenzen, besteht die Gefahr des Wegfalls regulärer Leistungsansprüche.
Sanierungsbedürftige Immobilien stellen Erben vor Dilemma: Was Bürgergeld-Empfängern droht
Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erläutert gegenüber gegen-hartz.de, dass das Jobcenter in solchen Fällen die fortlaufenden Leistungen als zinsfreies Darlehen gewähren darf, dabei jedoch meist eine dingliche Absicherung wie eine Grundschuld fordert. Wer diese Sicherheitsleistung verweigert, läuft Gefahr, ohne Unterstützung dazustehen. Eine bedeutsame Ausnahme stellt die Wohnimmobilie zur Eigennutzung dar. Hieraus ergibt sich sogar ein weiterer Vorteil: Das Bundessozialgericht entschied 2023 in einem Urteilsspruch eindeutig, dass das Jobcenter Reparaturkosten auch bei geringfügig zu großen Eigenheimen tragen muss, vorausgesetzt die Maßnahmen sind unvermeidlich und dienen ausschließlich der Substanzerhaltung.
Dies ermöglicht Betroffenen, erforderliche Reparaturen als Unterkunftskosten geltend zu machen – ohne Rückerstattungsverpflichtung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt derzeit allerdings das Thema Wohnen für Einsparungen beim Bürgergeld genau unter die Lupe.
Generell ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen im Erbfall für Bürgergeld-Empfänger:
- Eigennutzung: Wer die ererbte Immobilie selbst bewohnen will, sollte das Jobcenter unverzüglich informieren und belegen, dass es sich um angemessenen Wohnraum handelt.
- Darlehensbeantragung: Lässt sich die Erbschaft kurzfristig nicht verwerten, besteht die Möglichkeit eines Darlehensantrags beim Jobcenter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass üblicherweise eine Sicherheitsleistung, beispielsweise durch eine Grundschuld, gefordert wird.
- Juristische Beratung: Ein Beratungsschein vom Amtsgericht ermöglicht kurzfristige anwaltliche Hilfe in Sozial- und Erbrechtsangelegenheiten.
- Erbverzicht: In bestimmten Situationen kann es ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen. Hierfür gilt eine gesetzliche Frist von sechs Wochen.
Die aktuelle Bürgergeld-Gesetzgebung bewahrt Erbende nicht automatisch vor sozialrechtlichen Folgen. Ob das Jobcenter weiterhin Unterstützung leistet, hängt entscheidend von der Verwertbarkeit der Erbschaft und der Verwendung einer geerbten Immobilie ab.
Eine neue EU-Verordnung könnte bald für Probleme bei der Überweisung des Bürgergelds sorgen. (diase)
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