Punkt droht

Beifahrer darf Blitzer-Apps nicht nutzen - doch es gibt ein Schlupfloch

Das Fahren mit eingeschalteter Blitzer-App ist für alle Insassen verboten. Es drohen ein saftiges Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Es gibt aber ein Schlupfloch.

Hamm - Einige Sekunden unachtsam gewesen, das Tempolimit-Schild nicht beachtet oder schlichtweg einfach zu schnell unterwegs: Blitzer-Fotos sind ärgerlich und kostspielig. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen waren sogenannte Blitzer-Apps deshalb voll im Trend. Diese warnten Autofahrer während der Fahrt vor Radarfallen. Das jedoch ist verboten — auch für den Beifahrer. Es gibt aber ein kleines Schlupfloch.

Blitzer-App: Bußgeld auch bei Beifahrer-Nutzung - es gibt ein Schlupfloch

Ins Auto einsteigen, Smartphone mitsamt Blitzer-App aktivieren und losfahren. Mit der zum Teil kostenpflichtigen Software war und ist es äußerst einfach, den doch so nervigen Radarfallen zu entgehen. Einige hunderte Meter vor dem Blitzer erhält der Autofahrer ein Audiosignal, das unbeliebte Foto bleibt aus.

Das allerdings ist illegal, sogar für alle Insassen im Auto. Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt in einem Urteil bekannt gab, sei die Aktivierung der Blitzer-App während der Fahrt grundsätzlich verboten. Ein 64-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte gegen ein Bußgeld von 100 Euro geklagt, nachdem die aktivierte Blitzer-App bei seiner Beifahrerin während einer Polizeikontrolle entdeckt wurde.

Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen, heißt es laut Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23. Wer dennoch die Blitzer-App nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

75 Euro und Punkt in Flensburg: Blitzer-App für alle Insassen verboten

Auf dem Smartphone installiert werden dürfen die nützlichen und zahlreich im App-Store vorhandenen Programme dennoch. Und hier tut sich ein kleines Schlupfloch auf. Wer vor Antritt der Fahrt die Blitzer-App öffnet und sich über die Route mitsamt Blitzer informiert, kann dies durchaus tun. Benötigt wird dazu allerdings ein gutes Gedächtnis.

Welche Arten von Blitzern gibt es? So unterschiedlich sehen die Kontrollgeräte aus

Claudia Pirke, Polizeioberkommissarin und Peter Gnida, Polizeioberkommissar, stehen mit einer Laserpistole vor einer Schule und messen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in einer 30iger Zone.
Ein Pkw fährt an der Kamera eines Blitzers auf der Autobahn A9 vorbei. Die Anlage mit dem Namen „Einseitensensor ES 8.0“ kann auch bei sehr hohem Verkehrsaufkommen dicht hintereinanderfahrende Autos auch auf mehreren Spuren messen.
Fahrzeuge passieren am 17.10.2017 an der Autobahn A1 bei Kamen (Nordrhein-Westfalen) einen sogenannten "Enforcement Trailer", eine mobile Anlage zur Geschwindigkeitsmessung. Die Anlage besitzt eine eigene Stromversorgung und kann über mehrere Tage selbstständig die Geschwindigkeiten messen. Der Standort des Trailers ist dabei jederzeit veränderbar. Es ist die erste Anlage dieser Art der Dortmunder Polizei.
Ein Videowagen der Verkehrspolizei überprüft die Geschwindigkeit eines Verkehrteilnehmers auf der A10.
Welche Arten von Blitzern gibt es? So unterschiedlich sehen die Kontrollgeräte aus

Ohnehin wird aus den Standorten der Blitzer, die bei einer NRW-Stadt die Kassen klingeln lassen, kein großes Geheimnis gemacht. So veröffentlicht die Polizei regelmäßig Listen mit Radarfallen-Standorten. Zudem können Autofahrer während der Fahrt das Radio einschalten. Dort werden ebenfalls Blitzer-Standorte durchgegeben. Grundsätzlich gilt: Wer das Smartphone während der Fahrt zur Seite legt, ist auf der sicheren Seite. Ein Fahranfänger musste jüngst 25.000 Euro bezahlen. Dabei fuhr er nur 9 km/h zu viel.

Rubriklistenbild: © Wassilis Aswestopoulos/ Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare