So funktioniert es

Bis zu 6000 Euro Förderung: Wer die neue E-Auto-Prämie bekommt und wie man sie beantragt

Mit bis zu 6000 Euro werden seit dem 1. Januar 2026 neue Elektroautos und Plug-in-Hybride in Deutschland vom Bund gefördert. So kommen Sie an das Geld.

München – Ende des Jahres 2023 endete – für viele überraschend – die E-Auto-Prämie in Deutschland. Im darauf folgenden Jahr brachen die Neuzulassungen von E-Autos deutlich ein. Jetzt ist die Förderung in neuer Form zurück: Wer nun ein Elektroauto kauft, bekommt bis zu 6000 Euro vom Staat dazu. Auch Plug-in-Hybride werden mit bis zu 4500 Euro gefördert. Die Prämie gilt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026. Heißt: Wer seitdem ein E-Auto gekauft hat, bekommt die Förderung. Vorausgesetzt, man verdient nicht zu viel.

Neue Elektroauto-Förderung: Maximal gibt es seit 1. Januar 2026 bis zu 6000 Euro vom Staat dazu. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen. (Symbolbild)

Grundsätzlich werden ab sofort Elektroautos mit 3000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit 1500 Euro. Diese Förderung gibt es aber nur bis zu einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Bei Haushalten mit einem Kind steigt die Grenze um 5000 auf 85.000 Euro, bei zwei Kindern auf 90.000 Euro. Laut Umweltminister Carsten Schneider (SPD) vermeide man durch diese „Sozialstaffelung“ Mitnahmeeffekte von Leuten, die sich ohnehin ein E-Auto leisten können.

Wie ist die E-Auto-Förderung gestaffelt?

Wer mehr verdient, bekommt keinen Zuschuss. Verdient man jedoch deutlich weniger, gibt es noch mehr Förderung: Unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es zusätzliche 1000 Euro (also maximal 4000 Euro für ein E-Auto und 2500 Euro für einen Plug-in-Hybrid). Liegt man unter 45.000 Euro jährlichem Haushaltseinkommen kommen noch einmal 1000 Euro drauf – heißt: maximal 5000 Euro für ein E-Auto und 3500 Euro für einen Plug-in-Hybrid.

Wer bekommt die maximale E-Auto-Prämie von 6000 Euro?

Außerdem gibt es zusätzlich 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren. Maximal gibt es die Förderung für zwei Kinder. Somit bekommt die maximale Förderung von 6000 Euro ein Haushalt mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von unter 45.000 Euro und zwei Kindern. Die maximale Plug-in-Förderung liegt bei dieser Konstellation bei 4500 Euro. Auch Leasing-Fahrzeuge werden gefördert.

Welche Plug-in-Hybride werden gefördert?

Plug-in-Hybride sowie batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender werden bis zu einer CO2-Emission von 60 g/km gefördert beziehungsweise muss die rein elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen. Diese Regelung gilt vorerst bis 1. Juli 2027. Dann wird die Vorgabe geprüft. Laut Umweltminister Schneider wünscht er sich eine Erhöhung der Reichweite.

Wichtig: Es gibt eine Mindesthaltedauer, um die Förderung zu bekommen: Mindestens drei Jahre nach Erstzulassung. So soll vermieden werden, dass Fahrzeuge mit Förderung gekauft und anschließend sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Gibt es die Prämie nur für Autos aus europäischer Fertigung?

Nein. Woher das Auto kommt, ist egal – solange es die genannten Kriterien erfüllt. Kritiker befürchten, dass mit der Prämie vor allem E-Autos und Plug-in-Hybride von chinesischen Herstellern gefördert werden. Umweltminister Schneider verweist jedoch darauf, dass Autos aus China bei den Neuzulassungen hierzulande bislang eine sehr geringe Rolle spielen.

Wo kann ich die Förderung beantragen? Welche Unterlagen brauche ich?

Aktuell kann man noch gar keinen Antrag stellen. Bis Mai 2026 soll ein Online-Portal fertig sein, auf dem der Antrag für die Förderung gestellt werden kann. Der Antrag kann laut Schneider bis zu einem Jahr nach der neuen Zulassung noch gestellt werden. Laut Umweltbundesministerium braucht es laut aktuellem Stand dafür voraussichtlich folgende Unterlagen:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Zur schnelleren Bearbeitung empfiehlt das Ministerium die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes.

Wie lange gibt es die neue Förderung?

Für die Förderung steht eine Summe von drei Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen laut Umweltminister Schneider für rund 800.000 Fahrzeuge reichen. Voraussichtlich werde mit der Förderung ein Zeitraum von drei bis vier Jahren abgedeckt. Wichtig: Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Falls sich eines Tages der Fördertopf dem Ende zuneigt, sollte man also gut abwägen, ob man im Hinblick auf die Prämie noch ein Fahrzeug bestellt (Quellen: PK des Bundesumweltministeriums, eigene Recherche) (sop)

Rubriklistenbild: © Robert Poorten/Imago

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