Verkehrszeichen 1010-70

Kaum einer kennt dieses Verkehrsschild – Verwarngeld droht

Seit mehr als zwei Jahren gibt es in Deutschland ein neues Verkehrsschild. Die Bedeutung kennen aber nur die wenigsten Autofahrer. Ein Verstoß kann teuer werden.

Hamm - In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrsschilder. Und immer wieder kommen neue hinzu. So gibt es seit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung das Verkehrszeichen 1010-70 – und kaum einer kennt es. Dabei sollten Autofahrer aufpassen: Ein Verstoß gegen die Regelung kann teuer werden.

Ein in der Mitte geteiltes Auto, daneben auf jeder Seite jeweils zwei Personen: Das zeigt das Verkehrszeichen 1010-70. Es handelt sich um ein Zusatzschild an Parkplätzen oder in Halteverbotszonen – bei letzterem mit der Anmerkung „frei“.

Das Schild kennzeichnet einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge.

Neues Verkehrszeichen kennt kaum jemand - 55 Euro Verwarngeld drohen

Viele Autofahrer werden das Verkehrsschild schon einmal gesehen haben, mit Sicherheit kennen aber die wenigsten die Bedeutung dahinter: Das geteilte Auto mit den vier Personen steht für Carsharing.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Frühjahr 2020 – die Novelle trat aufgrund von Streitigkeiten in manchen Bundesländern erst später in Kraft – können Kommunen das Verkehrsschild 1010-70 einsetzen, um Parkplätze nur für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen. Es handelt sich um ein amtliches Carsharing-Schild. Auch das Verkehrszeichen 277.1 ist neu - hier drohen 70 Euro Strafe und ein Punkt.

Carsharing-Parkschild: Kaum ein Autofahrer kennt das Verkehrszeichen

Sprich: Steht an einem mit „P“ gekennzeichneten Parkplatz das Zusatzschild mit geteiltem Auto, handelt es sich um Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge. Wichtig hierbei: Das Verkehrsschild gilt nur für Fahrzeuge von offiziellen Anbietern, nicht für private Carsharing-Autos.

Das Carsharing-Schild gibt es im Übrigen auch noch mit dem Zusatz „frei“. Es bedeutet, dass Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern in eingeschränkten Halteverbotszonen parken dürfen. Auch können Bewohnerparkzonen mit dem Zusatzschild für Carsharing-Wagen freigegeben werden.

Dieses Verkehrsschild gibt an, dass Carsharing-Fahrzeuge in Halteverbotszonen abgestellt werden dürfen.

Autofahrer sollten sich das Verkehrsschild besser merken – denn der Verstoß kann teuer werden. Wird ein Fahrzeug widerrechtlich auf einem Carsharing-Stellplatz geparkt, wird ein Verwarngeld von rund 55 Euro fällig. Und: Städte und Kommunen können das Abschleppen anordnen. Das wird dann richtig teuer.

Darf man mit dem Auto durch die Fahrradstraße fahren? Die Antwort dürfte viele überraschen. Wer das Schild mit dem Fahrrad sieht, muss folgende Regeln beachten.

Rubriklistenbild: © Stefan Sauer/dpa

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