Wofür ist das Auswärtige Amt zuständig?
Reisewarnungen, Kontakt und Aufgaben des Auswärtigen Amtes
Gerade zur Urlaubszeit werden die Menschen in Deutschland mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes konfrontiert. Doch wofür ist die Bundesbehörde konkret zuständig?
Hamm - Das Auswärtige Amt ist ein deutsches Ministerium und damit auch eine oberste Bundesbehörde. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes mit dem Hauptsitz in Berlin. Ein Nebensitz befindet sich in Nordrhein-Westfalen in der Bundesstadt Bonn. Das Auswärtige Amt ist zuständig für die deutsche Außenpolitik, bietet aber auch deutschen Staatsbürgern im Ausland Schutz und Hilfe. Viele Menschen werden vor allem in der Urlaubszeit mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes konfrontiert.
| Behörde | Auswärtiges Amt |
|---|---|
| Hauptsitz | Berlin |
| Gründung | 12. Januar 1870, Deutschland |
| Staatliche Ebene | Bund |
„Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen Deutschlands in der Welt, es fördert den internationalen Austausch und bietet Deutschen im Ausland Schutz und Hilfe“, fasst die Bundesbehörde seine Aufgabenfelder selbst zusammen. Die Leitung des Auswärtigen Amtes hat seit 2021 die Bundesministerin für Auswärtiges, Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen).
Wofür ist das Auswärtige Amt zuständig?
Die Aufgaben des Auswärtigen Amtes sind vielseitig. So arbeitet die Bundesbehörde sowohl auf politischer Ebene mit Regierungen und Parlamenten zusammen, als auch mit zivilgesellschaftlichen Partnern wie Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, humanitären oder Menschenrechtsorganisationen. „Die Gestaltung der Globalisierung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Diplomatie“, erklärt das Auswärtige Amt.
Die Bundesbehörde sieht sich nach eigenen Angaben zudem auch als Dienstleister für die Bürger, Wirtschaft, Regierungsvertreter und das Kulturleben in Deutschland. Ein zentraler Punkt ist dabei die konsularische Betreuung von Deutschen im Ausland. Das Auswärtige Amt hat rund 230 Auslandsvertretungen weltweit, darunter:
- 154 Botschaften
- 50 Generalkonsulate
- 7 Konsulate
- 12 Multilaterale Vertretungen
- ein Vertretungsbüro
- ein Deutsches Institut
Hinzu kommen über 300 ehrenamtlich tätige Honorargeneralkonsulinnen sowie Honorarkonsuln. „Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind“, erklärt das Auswärtige Amt. Die Personen werden dort ernannt, wo es zu aufwändig wäre, eine berufskonsularische Vertretung einzurichten, eine örtliche Anlaufstelle vor Ort aber sinnvoll wäre.
Hilfe und Kontakt im Ausland: Das Auswärtige Amt als Ansprechpartner für deutsche Bürger
Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes können Deutsche auf Reisen konsularisch betreuen – bei Notfällen, als Informationsstelle oder auch als Anlaufstelle für behördliche Dienstleistungen. Nach eigenen Angaben wenden sich jährlich rund 40 Millionen Reisende und rund vier Millionen Auslandsdeutsche (Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands) an die Botschaften und Konsulate.
Wer Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnehmen möchte, kann sich an den Bürgerservice der Behörde wenden:
- Telefonnummer: +49 30 5000 2000
- Zeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr MEZ
Das Auswärtige Amt weist jedoch darauf hin, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Eine umgehende Antwort erhalten Bürger über das Kontaktformular, sofern ein konkretes Thema ausgewählt wird.
In akuten Notfällen ist das Auswärtige Amt unter folgender Rufnummer erreichbar:
- +49 30 5000 0
Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Neben der direkten Hilfe für Reisende im Ausland gibt das Auswärtige Amt auch Reise- und Sicherheitshinweise bis hin zu Reisewarnungen heraus. Dabei unterscheidet die Behörde zwischen drei Stufen:
- Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten.
- Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken – primär für Reisende – in einem bestimmten Land aufmerksam. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen wird gegebenenfalls abgeraten.
- Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Dann besteht in der Regel konkrete Gefahr für Leib und Leben. Teilreisewarnungen beziehen sich nur auf eine bestimmte Region.
Für die Hinweise und Warnungen sind mitunter ganz unterschiedliche Gründe verantwortlich. So können eine instabile innenpolitische Lage, Terror-Gefahr, Naturkatastrophen oder Krankheiten dafür sorgen, dass das Auswärtige Amt einen Reise- oder Sicherheitshinweis oder sogar eine Reisewarnung ausspricht. „Reisewarnungen werden nur dann ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben der Reisenden vorliegt“, teilt die Bundesbehörde mit.
Wer als Deutscher ins Ausland reist, muss sich nicht bei der Bundesrepublik melden und über den Auslandsaufenthalt informieren. Allerdings kann es hilfreich sein, wenn das Auswärtige Amt in Krisen- und Katastrophenfällen weiß, ob und wer sich zu dem Zeitpunkt im entsprechenden Land aufhält. Dafür können sich deutsche Staatsangehörige online bei der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) registrieren. Das gilt auch für Urlauber, die etwa nur eine Woche im Ausland verbringen. Das Auswärtige Amt rät, sich unabhängig von der aktuellen Sicherheitslage im Reiseland zu registrieren. Gerade Naturkatastrophen treten meist sehr überraschend auf.
Das Auswärtige Amt erklärt: „Damit Ihnen und Ihrer Familie bei akuten Krisen- und Katastrophenfällen im Ausland geholfen werden kann, müssen das Auswärtige Amt und die zuständige Auslandsvertretung überhaupt wissen, dass Sie sich im betreffenden Land befinden und wie mit Ihnen in Kontakt getreten werden kann.“
Auswärtiges Amt organisiert 2020 eine weltweite Rückholaktion
Im Jahr 2020 hat das Auswärtige Amt wegen der Corona-Pandemie eine weltweite Rückholaktion gestartet und rund 240.000 Menschen nach Deutschland zurückgeholt. Es wurde erstmals eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Der Flugverkehr brach zusammen, fast alle Länder forderten Touristen auf, innerhalb weniger Tage auszureisen. Für Reiseveranstalter war die Lage nicht mehr zu stemmen, weshalb sich die Bundesbehörde einschaltete. Es war die größte Rückholaktion aller Zeiten.
Die deutschen Touristen wurden unter anderem aus Südamerika, Asien und Australien mit 260 Charterflügen der Bundesregierung zurück nach Deutschland gebracht. Auch Reisende auf über 50 Kreuzfahrtschiffen, die an verschiedenen Häfen gestrandet waren, wurden zurückgeholt. Die längsten Rückholflügen traten Touristen in Tonga, Vanuatu und auf den Cookinseln an.
Die Abteilungen des Auswärtigen Amtes
Im Auswärtigen Amt gibt es viele verschiedene Abteilungen, unter anderem zwei politische Abteilungen, die die deutsche Außenpolitik in der ganzen Welt koordinieren und Beziehungen zu anderen Ländern pflegen. Auch gibt es etwa eine Abteilung für Krisenprävention, Friedensförderung und humanitäre Hilfe. Die Abteilung „Protokoll“ organisiert die Besuche ausländischer Gäste in Deutschland sowie Auslandsreisen vom Bundeskanzler, Bundespräsidenten und der Bundesaußenministerin.
Warum heißt die Behörde „Auswärtiges Amt“?
Der ‚Name „Auswärtiges Amt“ geht auf die gleichnamige Institution des Norddeutschen Bundes aus dem Jahr 1870 und des Deutschen Reiches von 1871 zurück. Bis heute wird das deutsche Außenministerium so genannt. „Bismarck hat sich bei der Gründung des Auswärtigen Amts an der Bezeichnung anderer Außenministerien orientiert, etwa dem britischen Foreign Office“, erklärt die Behörde. „Es ist eine der großen Traditionslinien, dass die Bezeichnung Auswärtiges Amt für das Außenressort über alle deutschen Staatsformen hinweg bis heute beibehalten wurde.“
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