Mietkostenübernahme wird gekürzt

Aufforderung zum Umzug: Wann beim Bürgergeld das Kostensenkungsverfahren gilt

Das Kostensenkungsverfahren beim Bürgergeld kann zu unerwarteten Umzugsaufforderungen führen. Es gibt Wege, seine Rechte zu bewahren.

Hamm - Eine unerwartete Aufforderung zum Umzug vom Jobcenter kann bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld zu Stress und Verwirrung führen. Insbesondere, wenn man unsicher ist, wie man auf solche Anforderungen reagieren sollte. Hier erläutern wir, welche Rechte und Pflichten Bürgergeldbeziehende in einer solchen Situation haben und wie man sich möglicherweise gegen Umzugsaufforderungen zur Wehr setzen kann.

Wann beim Bürgergeld das Kostensenkungsverfahren gilt – Diese Ausnahmen gibt es

Mit Beginn des neuen Jahres endete für viele Bürgergeldbeziehende die sogenannte Karenzzeit bei den Unterkunftskosten. Die Karenzzeit ist ein Zeitraum – normalerweise das erste Jahr des Bürgergeldbezugs – in dem die Kosten für die Unterkunft, also Miete oder laufende Wohnungskosten, vom Jobcenter oder Sozialamt in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Danach können Jobcenter oder Sozialämter verlangen, dass zu hohe Mietkosten gesenkt werden. Dies wird als Kostensenkungsverfahren bezeichnet.

Im Zuge des Kostensenkungsverfahrens können Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger zu einem Umzug aufgefordert werden.

Das Kostensenkungsverfahren kommt zum Einsatz, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt entscheidet, dass die Wohnkosten eines Bürgergeldbeziehenden zu hoch sind. Die Behörde fordert dann dazu auf, die Kosten zu senken, beispielsweise durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung oder durch das Untervermieten von Räumen.

Wie müssen Bürgergeldbeziehende auf ein Kostensenkungsverfahren reagieren?

Betroffene Bürgergeldbeziehende müssen innerhalb einer bestimmten Frist, meist sechs Monate, entweder die Kosten senken oder umziehen. Wenn gesundheitliche, soziale oder individuelle Gründe einen Umzug unzumutbar machen, können jedoch Ausnahmen gelten. Die Behörden müssen die Besonderheiten des Einzelfalls in ihren Überlegungen miteinbeziehen. Betroffene sollten schriftlich darlegen, wieso eine Senkung der Kosten nicht möglich oder zumutbar ist.

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Bürgergeldbeziehende sollten generell gegen Absagen vom Jobcenter aktiv werden. Dies führt oft zu Bewilligungen. Ein „Nein“ vom Jobcenter muss nicht immer das letzte Wort sein. Dass das Kostensenkungsverfahren auch nach Ablauf der Karenzzeit noch möglich ist und es einige Ausnahmen gibt, erklärt Bürgergeld-Experte Detlef Brock bei gegen-hartz.de

Nach der Karenzzeit ist ein Kostensenkungsverfahren beim Bürgergeld möglich - aber nicht immer zumutbar

Nicht jeder Umzug oder jede Senkung der Wohnkosten muss unbedingt sein. Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen für Bürgergeldbeziehende vor, in denen eine Aufforderung zur Kostensenkung als unzumutbar anerkannt werden kann:

  • Gesundheitliche Gründe: Wenn der Umzug aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder stark belastend wäre, darf das Jobcenter die Senkung der Kosten nicht verlangen. Auch eine psychische Erkrankung oder Suizidgefahr können Gründe sein, den Verbleib von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern in der aktuellen Wohnung zu ermöglichen.
  • Individuelle Umstände: Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie Pflegebedürftigkeit, eingeschränkter Mobilität oder Behinderung, haben oft Anspruch auf eine spezielle Wohnungsausstattung. Das Jobcenter muss dies bei Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern berücksichtigen und kann nicht einfach einen Umzug in eine günstigere, aber unpassende Wohnung fordern.
  • Angespannter Wohnungsmarkt: Wenn nachweislich kein angemessener Wohnraum zu den vom Jobcenter als angemessen betrachteten Mietkosten gefunden werden kann, muss dies ebenfalls beachtet werden. Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger sollten alle Bemühungen zur Wohnungssuche dokumentieren.

Wie kann man sich gegen eine Aufforderung zur Kostensenkung wehren?

Wenn eine Aufforderung zur Kostensenkung ausgesprochen wird, sollten Bürgergeldbeziehende sofort aktiv werden. Es gibt mehrere rechtliche Schritte, die dann gegangen werden können. Viele sind sich nicht sicher, welche Kosten das Jobcenter übernimmt. Zunächst sollten Betroffene die Aufforderung zur Kostensenkung ganz genau prüfen. Wichtig sei es vor allen Dingen festzustellen, ob die angegebenen Mietobergrenzen realistisch sind und ob die eigene Situation im ausreichenden Maße berücksichtigt wurde. Einen Anwalt oder eine Beratungsstelle hinzuzuziehen, kann sinnvoll sein. So lässt sich besser die Rechtmäßigkeit der Aufforderung überprüfen.

Wenn es nicht möglich ist, den Anforderungen der Behörde nachzukommen, ist es ratsam, dies schriftlich dem Jobcenter oder der Sozialbehörde mitzuteilen. Insbesondere in Fällen, in denen ein Umzug wegen Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sollten ärztliche Atteste und andere Nachweise eingereicht werden. So können spezielle Wohnanforderungen belegt werden.

Wichtige Schritte zur Vermeidung von unzumutbaren Entscheidungen

Sollte dennoch ein Umzug notwendig werden, ist es wichtig, die Bemühungen um eine neue Wohnung genau zu dokumentieren. Dazu gehören Aufzeichnungen über Kontaktversuche mit Vermietern, Wohnungsbesichtigungen und eventuelle Absagen. Nimmt das Jobcenter oder die Sozialbehörde nach Ablauf der Frist tatsächlich eine Kürzung vor, können Betroffene Widerspruch einlegen oder eine Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Bürgergeldbeziehende, die von einer Aufforderung zur Kostensenkung betroffen sind, sollten sich über ihre Rechte informieren. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu wehren, insbesondere wenn gesundheitliche oder soziale Gründe gegen einen Umzug sprechen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, Beweise zu sammeln und im Zweifel rechtlichen Beistand einzuholen. Nur so können unzumutbare Entscheidungen der Behörden verhindert werden.

Das Bürgergeld wurde 2024 erhöht, um den Lebensunterhalt der Empfänger zu sichern. Eine Tabelle zeigt die gestiegenen Sätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago/Jens Kalaene/dpa

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