Irreführende Praxis
Gericht verbietet Werbung von Aldi: Urteil hat Folgen für Supermarkt-Kunden
Mit seiner Werbung führt der Discounter Aldi Kunden hinters Licht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Auf Verbraucher kann sich das trotzdem negativ auswirken.
Hamm - Für diejenigen, die auf ihr Budget achten müssen, sind Angebote im Supermarkt oder Discounter oft die erste Wahl. Durch gezieltes Einkaufen mit einer Liste und das Ausspähen von Schnäppchen in den Prospekten der kommenden Woche, können Verbraucher erhebliche Einsparungen erzielen.
Allerdings hat die Verbraucherzentrale kritisiert, dass hinter den beworbenen Schnäppchen oft mehr Schein als Sein stecke und hat daher gegen den Discounter Aldi geklagt. Das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) hat den Verbraucherschützern nun recht gegeben, was wahrscheinlich weitreichende Folgen für Kunden haben wird.
Vermeintliches „Preis Highlight“ bei Aldi: „Ernsthafte Reduzierung“ nur vorgegaukelt
Was war passiert? Der Discounter Aldi Süd hatte in seinem Prospekt mit „Deutschlands bestem Preis“ für Ananas und Bananen geworben. Die Bananen wurden in der betreffenden Woche für 1,29 Euro pro Kilo verkauft, laut Prospekt 23 Prozent günstiger als der vorherige Normalpreis von 1,69 Euro.
Aldi ist verpflichtet, den niedrigsten Verkaufspreis für die Bananen in den letzten 30 Tagen im Kleingedruckten anzugeben. Dieser lag ebenfalls bei 1,29 Euro pro Kilo. Die vermeintlich große Ersparnis erscheint daher in einem anderen Licht. Das Kleingedruckte zeigt auch, dass die beworbenen Ananas (1,49 Euro pro Stück) in den vorherigen 30 Tagen sogar noch 20 Cent günstiger verkauft wurden als das beworbene „Preis Highlight“.
„Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor“
Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert: „Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor“. Sie fordert, dass beworbene Preisreduzierungen sich am Preis aus dem Referenzzeitraum orientieren müssen. Die Verbraucherschützer haben geklagt, um eine einheitliche Rechtslage in Europa zu erreichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sollte über die Rechtmäßigkeit solcher Werbung entscheiden.
Hintergrund: Seit Mai 2022 müssen Händler den günstigsten Preis der letzten 30 Tage für das jeweilige Produkt als Referenz angeben. Dies sollte mehr Transparenz schaffen, damit Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.
Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Homepage, dass Händler versuchen würden, diese Vorgabe mit Methoden wie im betroffenen Aldi-Süd-Fall auszutricksen. Tausch kritisiert: „Auf diese Weise wird der gute Wille des Gesetzgebers, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, in sein Gegenteil verkehrt“. Der EuGH scheint dieser Ansicht zuzustimmen und hat zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Aber ist das auch im Sinne der Verbraucher?
„Keine gute Nachricht für die Verbraucher“? Experte sieht mit Urteil ein Ende von Schnäppchen
Tausch äußerte gegenüber der Lebensmittel Zeitung die Hoffnung, dass das Urteil des EuGH der „unzulässigen Preisschaukeilei“ der Händler ein Ende setzen würde. Bei Angebotswerbung würden Preise kurzfristig erhöht, um sie kurz darauf wieder werbewirksam zu senken. Dadurch würden Preise attraktiver erscheinen, als sie tatsächlich sind.
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Der Handelsverband (HDE) bezweifelt jedoch, dass dies langfristig vorteilhaft für die Verbraucher sein wird. Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter für Recht und Verbraucherpolitik, sagte gegenüber der Bild: „Im Ergebnis wird es weniger Preisreduzierungen geben.“ Er vermutet, dass sich das durchschnittliche Preisniveau für alle Kunden erhöhen wird. „Das ist keine gute Nachricht für die Verbraucher“, urteilt Schröder über das EuGH-Urteil.
Die Verbraucherzentrale hat neben dem Fall von Aldi Süd auch weitere Verfahren gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Praxis einiger Händler eingeleitet. Diese ruhen derzeit jedoch, um die Entwicklung nach dem EuGH-Urteil abzuwarten. In einigen Regionen könnte sich das Problem jedoch von selbst lösen: Aldi plant, die Prospekte einzustellen. Aldi Nord hat gegenüber der Bild klargestellt, dass es der Empfehlung der Europäischen Kommission folgen und eine prozentuale Preisersparnis angeben wird, sofern es im Referenzzeitraum zuvor keine gab. (rku)
Rubriklistenbild: © Imago/Verbraucherzentrale
