Abgabe-Termine
Frist für die Steuererklärung 2023 endet bald – einige bekommen aber mehr Zeit
Millionen Menschen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dafür haben sie in diesem Jahr mehr Zeit. Für das Steuerjahr 2023 gelten neue Fristen.
Hamm – Das Erstellen der Steuererklärung liegt auf der Skala beliebter Tätigkeiten ganz weit unten – irgendwo zwischen Router einrichten und Toiletten putzen. Doch alles Jammern und Fluchen hilft nicht: Millionen Deutsche sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die einen bringen es schnell hinter sich, sobald sie alle Unterlagen für die Steuer beisammen haben. Die anderen verdrängen die lästige Aufgabe, bis der böse Brief vom Amt sie daran erinnert. Und der kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.
Frist für die Steuererklärung 2023 endet bald – aber einige bekommen mehr Zeit
Normalerweise gilt Jahr für Jahr die immergleiche Frist. Beschäftigte, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen sie bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Gemäß dieser Termin-Regel müssten Arbeitnehmer in Deutschland ihre aktuelle Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2023 also eigentlich schon seit dem 31. Juli 2024 abgegeben haben.
Der letzte Tag im Juli ist das Standarddatum für das Ende der Abgabefrist für die jährliche Einkommenssteuererklärung. Zumindest war es das, bis die Corona-Pandemie kam. Seit dem Steuerjahr 2020 liegt der Termin später, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde also mehr Zeit eingeräumt. Der lange Schatten der Corona-Jahre fällt sogar noch auf 2024. Auch in diesem Jahr gilt eine längere Frist. Nach Angaben der Finanzverwaltung NRW müssen die Deutschen ihre Unterlagen erst bis zum 2. September abgeben haben. Die Frist endet eigentlich bereits am 31. August, doch dieser Tag fällt auf einen Samstag.
Steuererklärung: Die Abgabefristen für die Jahre 2023 und 2024*
| Abgabefrist | Steuerjahr 2023 | Steuerjahr 2024 |
|---|---|---|
| in nicht beratenen Fällen | 2. September 2024 | 31. Juli 2025 |
| in beratenen Fällen | 2. Juni 2025 | 30. April 2026 |
*Quelle: Bundesfinanzministerium
Die Abgabefrist 2. September 2024 gilt jedoch nicht für alle, sondern nur für Beschäftigte, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wer sich professionelle Hilfe etwa durch einen Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein holt, erhält automatisch sieben Monate Aufschub. Aber auch hier gilt aktuell noch eine Sonderregelung. Die Unterlagen für die Steuererklärung 2023 müssen spätestens am 2. Juni 2025 beim Finanzamt sein.
Neben wichtigen Terminen gibt es zudem neue Regelungen, die Steuerzahler beachten sollten.
Steuererklärung freiwillig abgeben
Nicht alle Erwerbstätigen sind übrigens dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann es sich lohnen, zum Beispiel dann, wenn Arbeitnehmer nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben. Macht man seine Steuererklärung freiwillig, ist man aber nicht an die knappen Fristen gebunden, sondern hat ganze vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres Zeit dafür.
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Die Erhöhung des Grundfreibetrags hat Folgen: Hunderttausende Rentner brauchen 2024 keine Steuern mehr zahlen. Es gibt aber auch schlechte Nachrichten. Eine Steuerklassenreform soll die Gleichberechtigung von Ehepaaren fördern. Allerdings befürchten viele eine versteckte Steuererhöhung.
Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa
