Es liegt kein Gesetzesverstoß vor

Klage des Trump-Lagers in Nevada zurückgewiesen

Washington - Im US-Bundesstaat Nevada hat eine Richterin kurz vor Schließung der Wahllokale eine Klage des Wahlkampf-Lagers von Donald Trump abgelehnt.

Der Republikaner hatte nach Angaben mehrerer US-Medien Klage gegen ein Wahlamt in einem Bezirk eingereicht. Nevada zählt zu den besonders heiß umkämpften Staaten mit vielen Latino-Wählern. Ein großer Teil von ihnen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vorzeitig wählen zu gehen. Die US-Demokratin Hillary Clinton hat in dieser Bevölkerungsgruppe weitaus größeren Rückhalt als Trump.

Trump hatte angeblich beklagt, dass die Öffnungszeiten mehrerer Wahllokale in einem Bezirk bei den Frühwahlen in der vergangenen Woche um bis zu zwei Stunden verlängert worden waren.

Begründet wurde diese Verlängerung damit, dass zahlreiche Menschen zur geplanten Schließungszeit noch Schlange standen, um ihre Stimme abgeben zu können. Nach geltenden Regeln können Wähler in solchen Fällen nicht abgewiesen werden.

Das Trump-Lager beharrt dagegen darauf, dass es sich um einen Gesetzesverstoß handle. Daher sollten die Frühwahlstimmen nicht mitgezählt werden dürfen - werden sie nun aber doch.

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dpa

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