Entlastungspaket

So funktioniert die Strompreisbremse ab Januar 2023

Strom wird immer teurer. Um Unternehmen und Haushalte zu entlasten, führt die Bundesregierung ab Januar 2023 eine Strompreisbremse ein. Was bedeutet das genau?

Hamm - Durch die gestiegenen Gaspreise ist zuletzt auch der Strom immer teurer geworden. Die Sorge vor horrenden Nebenkostenabrechnungen ist groß. Um die Bürger in Deutschland vor explodierenden Preisen zu schützen, führt die Bundesregierung eine Strompreisbremse ein.

Verbraucher sollen weiter entlastet werden. Neben einer Gaspreisbremse, die im Frühjahr 2023 in Kraft treten soll, will der Bund auch einen Preisdeckel für Strom einführen - und zwar schon ab dem 1. Januar 2023. Das wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. November beschlossen.

Strompreisbremse: Strom soll ab Januar 2023 billiger werden

Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt: Die Regierung legt einen fixen Preis fest, den die Energieversorger maximal von ihren Kunden verlangen dürfen. Die aktuellen Pläne des Bundes sehen 40 Cent pro Kilowattstunde vor, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Beratungen mit der Länder-Ministerpräsidentenkonferenz..  „Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet“, heißt es in dem Beschlusspapier vom 2. November.

Die Strommenge für die Entlastung orientiert sich „an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde“. Wer mehr als das Grundkontingent verbraucht, zahlt den zusätzlich verbrauchten Strom zum teureren Marktpreis.

Laut dem Vergleichsportal Stromauskunft lag der Strompreis am 2. November 2022 für Neuverträge in der Grundversorgung bei durchschnittlich 38,36 Cent pro Kilowattstunde und bei Alternativtarifen bei 45,21 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten in den nächsten Jahren auch in der Grundversorgung Strompreise über 40 Cent pro Kilowattstunde.

Strompreisbremse: Billigerer Strom für Haushalte und Unternehmen

Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Auch die Netzentgelte soll im Jahr 2023 nicht weiter steigen. Das Netzentgelt wird von Netzbetreibern erhoben, um die Stromleitung auszubauen und instand zu halten. Es ist im Strompreis enthalten.

„Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft“, heißt es in der Beschlusspapier weiter.

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Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Unterm Strich heißt das also für Haushalte: Der Strom wird billiger. Allerdings soll die Strompreisbremse ebenso wenig wie Preisdeckelung für Gas dafür sorgen, dass die Verbraucher nicht sparsam mit der Energie umgehen. Weiterhin steht eine Gasknappheit im Raum. Zudem profitieren Haushalte und Unternehmen trotz den Preisbremsen von Einsparungen und Effizienzmaßnahmen.

Auch die Energieeinsparverordnungen, die im Herbst 2022 in Kraft getreten sind, gelten weiterhin. So dürfen weiterhin Schwimmbecken und private Pools nicht mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz beheizt werden. Schaufenster und Werbetafeln bleiben über Nacht dunkel.

Rubriklistenbild: © Bernd Thissen/dpa/Symbolbild

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