Raketen auf Polen

Konsultation und Bündnisfall: Das bedeuten Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrages

In Polen sterben Menschen nach einem Raketeneinschlag. Unklar ist, wer dafür verantwortlich ist. Polen könnte jedoch Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrages aktivieren.

Warschau – Zwei Menschen sind in Polen nach einem Raketeneinschlag gestorben. Unklar ist, wer für die Toten verantwortlich ist. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass es sich um Geschosse um eine Flugabwehrrakete aus der Ukraine handeln könnte – doch vollständig geklärt ist eben noch nicht, wer diese abgeschossen hat.

Laut Informationen des Spiegels werden sich die Nato-Partner Polens ab 10 Uhr im Nordatlantikrat beraten und überlegen, wie es weiter geht. Auch das Militär-Komitee des Bündnisses wolle sich demnach treffen. Polen könnte daher Artikel 4 des Nato-Bündnisvertrages aktivieren. Die Artikel vier und fünf des Nato-Gründungsvertrages vom 4. April 1949 sind Kernelemente des Verteidigungsbündnisses. Vor allem Artikel Fünf gilt als Herzstück – in ihm ist der sogenannte Bündnisfall geregelt.

Polen könnte Artikel 4 des Nato-Bündnisvertrages aktivieren

Artikel 4 besagt: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist“. Der Artikel wurde bereits sieben Mal in der Geschichte der Nato aktiviert. Zuletzt war das am 24. Februar 2022 der Fall. Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik hatten dies nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine beantragt.

Artikel 5 hätte drastische Folgen. In ihm ist geregelt, dass die Bündnispartner einen bewaffneten Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen sie alle ansehen. Sie verpflichten sich, Beistand zu leisten. Alle als erforderlich erachtete Maßnahmen müssten dann ergriffen werden, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten – einschließlich Waffengewalt.

Polens Verteidigungsminister Mariusz Blaszczak trifft am Sitz des Nationalen Sicherheitsbüros ein. Ministerpräsident Morawiecki hat eine Sitzung des Sicherheitsrates einberufen.

Artikel 5 des Nato-Bündnisvertrages wurde bislang nur einmal aktiviert

Aus dem Wortlaut des Artikels geht aber nicht hervor, dass Nato-Staaten zum Beispiel eigene Truppen zur Unterstützung entsenden müssen. Artikel 5 ist bislang nur ein einziges Mal aktiviert worden seit der Nato-Gründung 1949: nach den Anschlägen am 11. September 2001. Dies führte dazu, dass Deutschland und andere Nato-Staaten sich am Krieg gegen die Taliban und die Terrororganisation Al-Kaida in Afghanistan beteiligten. Aus dem Wortlaut des Artikels geht aber nicht hervor, dass Nato-Staaten zum Beispiel eigene Truppen zur Unterstützung entsenden müsse. (mse/dpa)

Rubriklistenbild: © Radek Pietruszka/PAP/dpa

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