Zweiter Hauptverhandlungstag

„Bin ein rechtstreuer Bürger“: AfD-Mann Höcke sagt im Prozess aus

Björn Höcke soll in einer Rede wissentlich eine Parole der SA verwendet haben. Jetzt sagte der Thüringer AfD-Chef zu den Vorwürfen aus.

Update vom 23. April, 15.00 Uhr: Im Prozess gegen Björn Höcke hat das Gericht in Halle am Dienstagmittag bekannt gegeben, dass Höcke auch im Falle einer Verurteilung keine Freiheitsstrafe droht. Der Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts, der zuvor diskutiert worden war, ist damit ausgeschlossen. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass nicht allgemein bekannt sei, dass es sich bei dem von Höcke verwendeten Satz um eine SA-Losung handele, berichtete die FAZ.

Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel

Die AfD liegt in den Umfragen zur Bundestagswahl 2025 an zweiter Stelle.
Auf dem Parteitag wurde Parteichefin Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin gekürt.
AfD-Bundesparteitag in Riesa
AfD Parteitag 2013 in Berlin
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel

Update vom 23. April, 13.30 Uhr: Björn Höcke hat vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte Thüringens AfD-Chef heute. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in einer Rede wissentlich eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Der Prozess gegen den 52-Jährigen war am vergangenen Donnerstag (18. April) eröffnet worden. In seiner Einlassung beschrieb sich Höcke als einen „rechtstreuen Bürger“. Er hat in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet. In den Gerichtssaal hatte er Bücher mitgebracht, mit denen er eigenen Angaben zufolge unterrichtet wurde und unterrichtet hat. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben muss, so seine Auffassung. 

Höcke-Prozess: der Thüringer AfD-Chef am zweiten Hauptverhandlungstag im Gerichtssaal in Halle

Höcke vor Gericht: AfD-Mann bringt Bücher mit

Update vom 23. April, 11.13 Uhr: Zum Beginn des zweiten Prozesstages im Verfahren gegen Höcke ist ein Video der Kundgebung gezeigt worden, bei der der AfD-Politiker einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hatte. Höcke sah sich das vorgeführte Video nur teilweise an. Die übrige Zeit las er in verschiedenen Büchern, machte sich Notizen und sprach mit seinen Anwälten.

Erstmeldung: Halle – Björn Höcke soll eine SA-Parole verwendet haben und steht deshalb in Halle vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag im „Höcke-Prozess“ bekommt er nun die Chance, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke

Der zweite Hauptverhandlungstag im Höcke-Prozess hat am Dienstag (23. April) begonnen. Der 52-Jährige soll die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern. Sein Mandant werde sich äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte im Vorfeld einer der Verteidiger des AfD-Politikers.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede wissentlich eine SA-Parole verwendet zu haben. Konkret geht es um die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. 

In einem Fernsehduell mit Mario Voigt (CDU) hatte sich Höcke schon zu den Vorwürfen geäußert und seine Wortwahl verteidigt. Die Parole „Alles für Deutschland“ habe er in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er beim Sender Welt.

Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Ausspruch um eine SA-Parole handelt, sagte er: „Nein, ich wusste es nicht.“ 

Bei den Landtagswahlen in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und beobachtet. 

Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Verlauf der Verhandlung enorm verzögert – auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden eingereicht hatten. Für den Prozess in Halle sind insgesamt vier Termine bis Mitte Mai geplant. (AFP/frs)

Rubriklistenbild: © dts Nachrichtenagentur/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare