Betroffene sollten handeln

Bundestagswahl 2025: Was tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

In weniger als einem Monat wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte aktiv werden.

Hamm - Bis in Deutschland eine neue Regierung gewählt wird, dauert es nicht mehr lange. In den Gemeinden laufen die Vorbereitungen zum Wahlsonntag am 23. Februar 2025 auf Hochtouren. Mit einer bestimmten Maßnahme haben einige Städte in NRW sogar schon viele freiwillige Wahlhelfer gefunden. Auch die Wahlbenachrichtigungen sind bei vielen Bürgern eingetroffen. Wer noch keine Benachrichtigung bekommen hat, muss eine wichtige Frist beachten.

Bundestagswahl 2025: Was tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Obwohl der Wahlzeitraum durch die vorgezogene Wahl im Februar 2025 sehr knapp ist, gilt auch dieses Mal eine wichtige Frist: Bis zum 21. Tag vor der Wahl müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis benachrichtigt werden, informiert die Bundeswahlleiterin. Bei wem also bis zum 2. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten gelandet ist, der muss handeln.

Aber wie? Wer keine Wahlbenachrichtigung zum Ende der Frist erhalten hat, muss sich bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz liegt, melden. Dort muss geprüft werden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auch kann dort eingesehen werden, ob alle persönlichen Daten korrekt eingetragen wurden. Aber aufgepasst: Dafür ist nicht viel Zeit. Laut der Website der Bundeswahlleiterin besteht die Möglichkeit dazu nur vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen 2025 sind bereits bei vielen Bürgern eingetroffen. Wer bis zum 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, muss sich bei der Gemeinde melden.

Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen

Außerdem ist die Wahlbenachrichtigung wichtig für die Wahlberechtigten, da sie den Ort des Wahlraumes angibt. Wählen kann man nämlich eigentlich nur in dem in der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum – außer man stellt einen Antrag, weil der Wahlraum beispielsweise nicht barrierefrei zu erreichen ist. Weiterhin liefert die Wahlbenachrichtigung folgende Informationen:

  • Wahltag
  • Wahlzeit
  • Barrierefreiheit des Wahlraums

Auch ist die Wahlbenachrichtigung wichtig für den Antrag auf die Briefwahl. Einige Städte in NRW haben allerdings mit Blick auf die Wahl im Februar 2025 eine Bitte. Bürger sollen besser auf die Briefwahl verzichten.

Rubriklistenbild: © Dominik Bund / Imago

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