Was Artikel 63 anbietet

Friedrich Merz‘ historische Schlappe: Grundgesetz sieht drei Szenarien für Kanzlerwahl vor

Friedrich Merz hat bei der geplanten Kanzlerwahl die Mehrzeit verpasst. Wie geht es jetzt weiter? Dafür gibt es drei Szenarien.

Berlin - Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Erstmals kam bei einer Kanzlerwahl im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit zusammen: Friedrich Merz hat eine herbe Schlappe erlitten. Das Grundgesetz hält für einen solchen Fall Regeln für das weitere Vorgehen bereit. Sie werden nun zum Tragen kommen. Artikel 63 bietet für die Kanzlerwahl drei verschiedene Szenarien an.

Friedrich Merz im ersten Wahlgang gescheitert

Szenario eins: Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor, und dieser wird mit absoluter Mehrheit aller Bundestagsmitglieder – der sogenannten Kanzlermehrheit – gewählt. Dieses Vorgehen hat sich im aktuellen Fall mit dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Wahlgang erledigt.

Friedrich Merz gibt seine Stimme ab.

Szenario zwei: Nach dem gescheiterten ersten Wahlgang hat der Bundestag weitere 14 Tage Zeit, einen Bundeskanzler zu wählen - ebenfalls mit der sogenannten Kanzlermehrheit, also 316 der 630 Abgeordneten. Innerhalb dieser 14-Tage-Frist können beliebig viele Wahlgänge stattfinden. Der Bundespräsident hat kein Vorschlagsrecht mehr. Es wäre auch möglich, dass ein anderer Kandidat als Merz antritt und gewählt wird.

Szenario drei: Gelingt in dieser 14-Tage-Frist die Wahl eines Bundeskanzlers mit Kanzlermehrheit nicht, wird unverzüglich ein weiterer Wahlgang angesetzt. In diesem liegt die Hürde niedriger: Dann reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Kanzlerwahl. Mit dem Ergebnis vom Dienstag – 310 Ja-Stimmen und 307 Nein-Stimmen – würde es in einem solchen Wahlgang also für Merz reichen.

Bei Szenario drei kommt zudem der Bundespräsident wieder ins Spiel. Erreicht der Kandidat zwar die einfache Mehrheit, nicht aber die sogenannte Kanzlermehrheit, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt den Kandidaten, oder er löst den Bundestag auf. Die Folge wären dann Neuwahlen. (AFP)

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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