Arbeit an Online-Plattform
Warten auf Energiepauschale – Studierende können noch immer keinen Antrag stellen
Studierende erhalten 2023 eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Noch können Sie den Antrag auf die Auszahlung aber nicht stellen. Was Sie wissen müssen.
Hamm - Wie viele andere Gruppen in der deutschen Bevölkerung auch, erhalten Studierende eine Energiepauschale – und zwar in Höhe von 200 Euro. Das entsprechende Gesetz ist am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Geld beantragen können Studierende allerdings immer noch nicht.
Denn: Die dazu nötige Online-Plattform, über die Studierende den Antrag für die Energiepauschale stellen können, ist schlichtweg immer noch nicht fertig.
Studierende warten weiter auf Energiepauschale – wann können sie den Antrag stellen?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) arbeite aktuell „gemeinsam mit den Ländern intensiv an der Erstellung einer zentralen Antragsplattform und an digitalen Strukturen vom Antrag bis zur Auszahlung“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums wa.de mit. Dabei werde das Ziel verfolgt, „dass die rund 3,5 Millionen jungen Menschen möglichst schnell die 200 Euro erhalten“.
Einen genauen Termin nannte die Ministeriumssprecherin nicht. Lediglich: Es werde „rechtzeitig und umfassend“ informiert. Nach der Einigung des Kabinetts im November 2022 hatte das Bildungsministerium lediglich den Jahresanfang genannt. Ein Starttermin noch im Januar scheint nach aktuellen Stand unrealistisch. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren.
Energiepreispauschale für Studierende und Fachhochschüler
Wie viel? 200 Euro.
Wann? Im Laufe des Jahres 2023. Termin noch nicht bekannt.
Wer? Alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen.
Voraussetzung? Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland.
Wie? Antrag erforderlich, Plattform wird noch erarbeitet.
Auszahlung der Energiepauschale für Studierende „noch in diesem Winter“
Unklar ist ebenfalls, wie genau Studierende den Antrag stellen müssen und wie die Modalitäten aussehen. Ebenso keine konkreten Aussagen gibt es bislang zum Zeitpunkt der Auszahlung der 200 Euro hohen Energiepauschale für Studierende.
Noch vor einigen Tagen hatte Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bekräftigt, dass Studierende die Energiepauschale von 200 Euro noch „in diesem Winter“ erhalten sollen. „Die Auszahlung sollte schnellstmöglich erfolgen, noch in diesem Winter“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Gesetz sehe vor, dass die Länder dafür zuständig seien. „Sie wollten den Weg über eine gemeinsame digitale Antragsplattform gehen, und das machen wir jetzt.“
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