Verabschiedung am Freitag im Bundestag
Regeln zu Anbau und Konsum: Was die Cannabis-Legalisierung bedeutet
Der Bundestag stimmt am Freitag über das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ab. Welche Auswirkungen hat das? Die geplanten Regeln zu Anbau und Konsum.
Berlin - Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar, das Konsumcannabisgesetz (KCanG) beschlossen. Damit soll Cannabis zum 1. April 2024 zumindest in Teilen legalisiert werden. Im Vorfeld der Debatte hatten sich bereits einige Gemüter deutlich erhitzt. So gibt es selbst in der Ampel-Koalition prominente Gegenstimmen zum Gesetzesentwurf.
Doch was bedeutet das Gesetz eigentlich? Was verändert es im Vergleich zum Status Quo? Der zuständige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) preist es als wichtigen Schritt gerade gegen den Schwarzmarkt an. Cannabis vertreibende Unternehmen wie Synbiotic verzeichnen derweil hohe Aktienkurse in Erwartung der Gesetzesverabschiedung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetz.
Regeln zu Anbau und Konsum: Das passiert bei der Cannabis-Legalisierung
Legalisiert werden sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zu Genusszwecken. Aber, was wichtig ist: Der Verkauf von Cannabis wird in diesem Zusammenhang nicht legalisiert. Marihuana soll künftig privat mit bis zu drei Pflanzen pro Person angebaut werden dürfen. Kinder und Jugendliche sollen vor dem Zuhause angebauten Rauschmittel geschützt werden. Einen rückwirkenden Straferlass soll es für Fälle geben, die nach der neuen Gesetzeslage zu Unrecht verurteilt wurden.
Zusätzlich soll der kontrollierte Verkauf durch sogenannte „Cannabis Social Clubs“ an seine Mitglieder möglich werden. Diese sollen nicht kommerziell funktionieren und maximal 500 deutsche oder in Deutschland lebende Mitglieder haben dürfen. Die Vereine sind dabei in der Pflicht, Alter und Mitgliedschaft der potenziellen Käufer zu überprüfen.
Verkauft werden dürfen in den „Social Clubs“ an Einzelpersonen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Unter 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm pro Monat erwerben. Die Qualität, Reinheit und Gehalt des süchtig machenden Inhaltsstoffs THC des weitergegebenen Haschischs muss vorher kontrolliert werden.
Nicht konsumiert werden darf Cannabis rund 100 Meter um Orte, an denen sich Minderjährige realistisch aufhalten können – also zum Beispiel Kinderspielplätze oder Schulen. Dazu ist das Überlassen von Cannabis von erwachsenen Personen an Minderjährige starfbar. Medizinisches Marihuana muss weiterhin von einem Arzt verschrieben werden.
Cannabis-Legalisierung: Ab soll das Gesetz in Kraft treten?
Am 1. April 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Die Regelungen für den gemeinschaftlichen Anbau sollen erst am dem 1. Juli gelten. Gleichzeitig soll ab dann eine Aufklärungsinitiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beginnen, die über die gesundheitlichen Folgen von Cannabis informiert. Das Verbot von Werbung und Sponsoring des Suchtmittels bleibt bestehen.
Welche Ziele hat das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung?
Laut der Bundesregierung ist das Ziel des Gesetzes, den Cannabisverkauf auf dem Schwarzmarkt zu reduzieren, den Kinder- und Jugendschutz rund um das Thema Marihuana zu stärken. Aber auch, generell das Wissen der Bevölkerung zu den medizinischen Folgen von Konsum zu erhöhen und die Gesundheit sowohl von Konsumenten und Nichtkonsumenten besser zu schützen und verantwortungsvollen Konsum zu ermöglichen. Das aktuell geltende Verbot halte nach Angaben der Regierung zu wenige noch davon ab, Haschisch zu sich zu nehmen.
Kritik an der geplanten Cannabis-Legalisierung: „Kaum in der Praxis umzusetzen“
Die Schrumpfung des Schwarzmarkts durch die Durchsetzung des Gesetzes wird beispielsweise durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt, da der Schwarzmarkt weiterhin attraktiv bleibe. Die deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin befürchtet, dass der Zugang zum Rauschmittel durch Jugendliche erleichtert werden könnte, was schädlich für dessen mentale Entwicklung ist. Insbesondere bis zum Alter von 25 Jahren seien Schäden für das Nervensystem immens, erklären Medizin-Experten. Daher fordern sie, die Legalisierung auf Personen mindestens ab 21, idealerweise ab 25 Jahren zu beschränken.
Die Neuregelung sei in der Realität ein „Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll“, sagt der Chef des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, der Funke-Mediengruppe. Dies dürfte sich unter anderem auf die Amnestieregelung beziehen, die der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB) Sven Rebehn auf kurzfristig mehr als 100.000 zu überprüfende Fälle schätzt und sich deswegen gegen die Reform stellt. Langfristig dürfte der Aufwand für die Strafverfolgung von mit Cannabis in Zusammenhang stehenden Vergehen sinken.
Aufgegriffen werden diese Kritikpunkte von der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag. Die bayerische Staatsregierung nimmt diese Kritik ebenfalls auf und kündigte die Prüfung einer Klage gegen des Gesetz an, sollte nach dem Bundestag auch den Bundesrat passieren. Abweichler gibt es durchaus auch in den Ampel-Parteien, insbesondere in der SPD-Fraktion. Zu ihren prominentesten Vertretern gehört der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Lars Castellucci. .
Gibt es Gegenstimmen zu dieser Kritik?
Hinter die Bundesregierung stellten sich dabei in einem offenen Brief vom Montag, 19. Februar, 30 Experten, darunter vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Ziel dieses Briefs sei es laut Initiator und Leiter des Zentrums für Drogenforschung an der Goethe-Uni Frankfurt, Dr. Bernd Werse, zu verdeutlichen, dass ein Großteil der relevanten Experten für ein Ende der Strafverfolgung von Konsumierenden seien. Dies erläuterte er gegenüber dem Deutschlandfunk.
Der Konsum werde sich, wie in anderen Ländern auch, durch die Ausgewogenheit des Gesetzesentwurfs, auch bei Kindern und Jugendlichen, nicht erhöhen. Nicht haltbar seien auch die Befürchtungen der Stärkung des existierenden Schwarzmarktes. Es sei sogar mit einer „nennenswerten Reduktion“ des selben zu rechnen, heißt es im offenen Brief.