“Fingerspitzengefühl gefragt“

Verhüllungsverbot in Österreich gilt derzeit nicht - aus diesem handfesten Grund

Wer sein Gesicht verhüllt, muss in Österreich normalerweise mit einer Strafe rechnen. Doch derzeit ist das Gesetz außer Kraft - aus gesundheitlichen Gründen.

Angesichts der Kälte erlaubt Österreich Ausnahmen vom Verhüllungsverbot. „Bei diesen Temperaturen wird kein Polizist jemanden belangen, der sein Gesicht zum Schutz vor Kälte verhüllt“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Wien am Montag. Seit dem 1. Oktober 2017 muss eigentlich jeder sein Gesicht von der Stirn bis zum Kinn zeigen. Das zielte unter anderem auf islamische Frauen, die Burka oder Nikab tragen. 

Das Gesetz habe aber Ausnahmen wie eisige Temperaturen vorgesehen, hieß es weiter. Ein konkreter Wert sei nicht angegeben. „Da ist das Fingerspitzengefühl der Beamten gefragt.“ Generell gebe es wenig Ärger und entsprechend wenig Anzeigen rund um das Burkaverbot, das die Integration fördern soll. Auch die Touristen aus dem arabischen Raum zeigten Verständnis.

Auch interessant: In den Niederlanden gilt seit August 2019 ein Burkaverbot - Rechtspopulisten jubilieren, auch staatliche Stellen kündigten allerdings (passiven) Widerstand an.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa (Symbolbild)

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