Neuwahlen im Februar

Bundestagswahl 2025: Wie funktioniert das mit der Erst- und Zweitstimme?

Die Bundestagswahl 2025 steht bevor: Zwei Stimmen, viele Fragen. Erfahren Sie, wie Ihre Stimme das Parlament formt und wer Ihre Region vertritt.

Berlin – Die Menschen in Deutschland wählen alle vier Jahre die Mitglieder des Bundestags. Die nächste Bundestagswahl ist für den 23. Februar angesetzt. Dabei stehen den Wahlberechtigten zwei Stimmen zur Verfügung: die Erststimme und die Zweitstimme. Diese erfüllen unterschiedliche Funktionen. Mit der Erststimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler direkt für eine Person im Bundestag. Die Zweitstimme hingegen wird für eine Partei abgegeben. Es ist wichtig, dass pro Stimme nur ein Kreuz gemacht wird.

Auch bei den meisten Landtagswahlen in Deutschland kommen Erst- und Zweitstimmen zum Einsatz, wobei sie dieselbe Funktion haben.

Alle Infos zur Bundestagswahl 2025
Neuwahlen am:23. Februar 2025
Sitze im Bundestag:630 (aktuell 733)
Bundestagspräsidentin:Bärbel Bas (SPD)
Sitz des Bundestags: Reichstagsgebäude Berlin

Erststimme bei der Bundestagswahl dient der Wahl der Wahlkreisabgeordneten

Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Kandidierenden ihres Wahlkreises, die ein Direktmandat anstreben. Diese Stimme personalisiert die Wahl und stellt sicher, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist. Die Wahlkreisabgeordneten fungieren als direkte Ansprechpartner für die Menschen in ihrer Region. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, in denen möglichst gleich viele Menschen wohnen.

Die Kandidierenden mit der einfachen Mehrheit der Erststimmen ziehen in den Bundestag ein. Nur die Person mit den meisten Stimmen gewinnt, während die Stimmen für die anderen Kandidierenden verfallen. Dieses Verfahren folgt dem Prinzip der Mehrheitswahl.

Kennen Sie alle? Diese 41 Parteien wurden formal zur Bundestagswahl 2025 zugelassen

Bundestagswahl
Bundestagswahl
Die SPD wird bei der Bundestagswahl 2025 auf den Wahlzetteln stehen. Die Partei schickt Kanzler Olaf Scholz erneut als Spitzenkandidat ins Rennen.
Die CDU geht mit Friedrich Merz als Spitzenkandidat in die Bundestagswahl 2025.
Kennen Sie alle? Diese 41 Parteien wurden formal zur Bundestagswahl 2025 zugelassen

Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl wird für eine Partei abgegeben

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei, die im Bundestag vertreten sein soll. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder drei Wahlkreise über die Erststimme gewinnen, um Abgeordnete ins Parlament zu entsenden. Die Anzahl der Sitze, die einer Partei zustehen, richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Zweitstimmen.

In der linken Spalte des Wahlzettels der Bundestagswahl 2025 setzen Wahlberechtigte ihr Kreuz für die Erststimme ab. Auf der rechten Seite wählen sie mit der Zweitstimme eine Partei. (Symbolbild)

Erst- und Zweitstimmen: Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag bei der Bundestagswahl?

Im Bundestag gibt es 630 Abgeordnete. Zunächst werden die Mandate an die siegreichen Direktkandidierenden der 299 Wahlkreise vergeben, sofern der prozentuale Anteil der Zweitstimmen dies zulässt. Sollte das Verhältnis der Zweitstimmen durch den Einzug aller Erststimmengewinner ins Parlament verändert werden, wird dies berücksichtigt.

Wenn eine Partei weniger Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden die restlichen Sitze über die Landesliste der Parteien besetzt. Die Kandidierenden erhalten so lange Mandate, bis alle Sitze der Partei vergeben sind. (red)

Rubriklistenbild: © Paul-Philipp Braun/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare