Klarstellung aus Berlin

G20: Auch kein Erdogan-Auftritt im Konsulat ohne Erlaubnis

G20: Auch kein Erdogan-Auftritt im Konsulat ohne Erlaubnis
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Recep Tayyip Erdogan bei einem Arbeitstreffen in Istanbul

Ob auf großer Bühne oder per Video-Schalte in einem Konsulat: Wenn Recep Tayyip Erdogan in Deutschland sprechen will, muss er das beantragen. Das stellt die Bundesregierung klar.

Berlin/Ankara - Die Bundesregierung würde einen Überraschungsauftritt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in einem Konsulat hierzulande nicht akzeptieren. „Ich höre oder lese von Gerüchten über mögliche Auftritte an Generalkonsulaten, vielleicht per Videoschalte“, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes am Montag in Berlin. „Für die Bundesregierung kann ich nur noch einmal bekräftigen, dass Auftritte dieser Natur mit einer hinreichend langen Vorlauffrist bei der Bundesregierung per Verbalnote, an das Auswärtige Amt gerichtet, zu beantragen wären.“ Alles andere wäre ein Verstoß gegen den von der deutschen Regierung vorgebrachten Willen.

Erdogan wird am Freitag als Teilnehmer des G20-Gipfels in Hamburg erwartet. Einen öffentlichen Auftritt des türkischen Präsidenten vor Landsleuten in Deutschland während dieser Reise hatte die Bundesregierung abgelehnt. Außenminister Sigmar Gabriel hatte erklärt, „dass ein solcher Auftritt angesichts der Konfliktlage, die es mit der Türkei gibt, nicht angemessen wäre und derzeit nicht in die politische Landschaft passt“.

Der Sprecher der türkischen Botschaft, Refik Sogukoglu, hatte später im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ die Auffassung vertreten, für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedürfe es keiner Genehmigung durch die Bundesregierung.

Warum Erdogans Besuch in Hamburg - so oder so - zu einer Herausforderung werden könnte, das erfahren Sie in diesem Artikel.

dpa

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