Revision abgelehnt

Bundesgerichtshof bestätigt: Sechs Jahre Haft für IS-Messerstecherin Safia S. (17)

Verschleierte Frauen gehen am 26.01.2017 in Celle (Niedersachsen) vor dem Eingang zum Oberlandesgericht (OLG).
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Verschleierte Frauen vor dem Eingang zum Oberlandesgericht (OLG), das im Januar das Urteil gegen Safia S. wegen versuchten Mordes und Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat verkündete.

Safia S. verletzte im Febnruar 2016 einen Polizisten in Hannover lebensgefährlich am Hals und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sie legte Revision ein - ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestätigt. Das Mädchen, das im Februar 2016 einen Polizisten in Hannover mit einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt hatte, habe "im Auftrag" der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt und mit der Miliz "die konkrete Tat abgesprochen", urteilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. 

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Die damals 16-jährige S. war im Januar 2017 vom Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt worden, ihre Revision verwarf der BGH nun.

afp

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